Werbung und Besitzstörung
Welche zivilrechtlichen Konsequenzen die Nichtbeachtung des Flugblattverzichters mich sich bringen kann?
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Das österreichische Zivilrecht schützt den „Besitz“ in besonderer Weise. Danach darf Besitz grundsätzlich nicht gestört werden (§ 339 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch, ABGB). Der Flugblattverzichter bringt eindeutig zum Ausdruck, dass keine unadressierte Werbung zugestellt werden darf. Jede Person ist verpflichtet, den Flugblattverzichter, der an Haustüren und/oder Briefkästen angebracht ist, auf jeden Fall zu beachten.
Bei Zuwiderhandeln hat der Gestörte das Recht, die Untersagung des Eingriffs durch eine Besitzstörungsklage zivilrechtlich beim zuständigen Gericht geltend zu machen. In der Regel ist das Bezirksgericht örtlich zuständig, in dem eine mögliche beklagte Partei ihren allgemeinen Gerichtsstand (Wohn- oder Unternehmenssitz) hat.
In den u.a. Links finden Sie einen praxisbezogenen Überblick zum Thema Besitzstörung samt übersichtlichen FAQs.
Stand: 31.05.2017