Werbung und Marktkommunikation, Fachverband

Berufsbilder in der Werbung und Marktkommunikation

Berufsgruppen

Lesedauer: 1 Minute

10.01.2025

Die Berufsbilder erklären die Tätigkeiten, die im Rahmen des entsprechenden freien Gewerbes ausgeübt werden.

Die Darstellung der Berufsbilder enthält einen Verweis auf die konkreten Gewerbewortlaute im Bereich Werbung und Marktkommunikation, die in der Bundeseinheitlichen Liste der freien Gewerbe angeführt sind.

Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hat in dieser "Liste der freien Unternehmertätigkeiten" eine nicht abschließende Aufzählung von freien Gewerben zusammengestellt.

Inhaltsverzeichnis


    Berufsbild Gewerbewortlaut entsprechend der Bundeseinheitlichen Liste der freien Gewerbe
    Adressverlage und Direktmarketingunternehmen Adressverlage und Direktmarketingunternehmen
    Ankündigungsunternehmen Ankündigungsunternehmen
    Beratung über Politik Werbeagentur, Public Relations-Berater
    Eventagentur Organisation von Veranstaltungen, Märkten und Messen (Eventmanagement), Sponsoring-Agentur*)
    Kommunikationsberatung  Werbeagentur, Public Relations-Berater
    Kommunikationsdesign  Werbegrafik-Designer
    Markenstrategie Werbeagentur, Public Relations-Berater
    Markt- und Meinungsforschung  Markt- und Meinungsforschung
    Online-Agentur Werbeagentur, Multimediaagentur
    PR-Agentur Public Relations-Berater
    Texten/Konzeption  Werbetexter
    Werbeagentur Werbeagentur, Erzeugung von Werbemitteln, Sponsoring-Agentur*), Werbungsvertreter
    Werbearchitektur  Werbearchitekt
    Werbemittelverteilung  Werbemittelverteiler
    • In den Berufsbildern beschriebene Spezialisierungen dienen Auftraggebern zur Orientierung.
    • Berufsbilder sind eine Entscheidungshilfe für Start-ups bei der Unternehmensgründung.
    • Berufsbilder bilden eine Grundlage für die Benennung fachspezifischer Ausbildungen.
    • Aus Berufsbildern abzuleitende Kompetenzen dienen als Referenz für Gerichtsgutachten.

    *) Konkreter Wortlaut in der Liste der freien Gewerbe: Vermittlung von Werk- und Dienstleistungsverträgen an Befugte unter Ausschluss der Übernahme von Aufträgen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie ausgenommen der den Immobilientreuhändern, Reisebüros, Transportagenten, Spediteuren, Vermögensberatern, Versicherungsvermittlern und Wertpapiervermittlern vorbehaltenen Tätigkeiten.