Zwei Personen schütteln sich die Hand
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Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten, Fachverband

Rechtsservice- und Schlichtungsstelle (RSS)

Rechtsservice- und Schlichtungsstelle des Fachverbandes der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten

Lesedauer: 3 Minuten

Aufgaben der Kommission

Im Jahr 2006 hat der Fachverband die Rechtsservice- und Schlichtungsstelle (RSS) eingerichtet, die insbesonders von Versicherungsmaklern für deren Kunden bei rechtlichen Auseinandersetzungen mit Versicherern (z. B. Deckungsablehnungen) kontaktiert werden kann.

Vorsitzender der Schlichtungsstelle Hofrat Dr. Gerhard Hellwagner
© Christoph Schönfellner

Eine Kommission, bestehend aus vier Fachleuten, berät dazu unter Vorsitz von Frau SenPräs. d. OGH i.R. Dr. Ilse Huber bzw. Herrn SenPräs. d. OLG i.R. Hofrat Dr. Gerhard Hellwagner den von den Parteien außer Streit gestellten Sachverhalt und gibt eine rechtlich fundierte Empfehlung ab.  Diese ist zwar rechtlich unverbindlich, hat aber aufgrund ihrer hohen fachlichen Qualität ein hohes faktisches Gewicht. In einigen Fällen wurden die Empfehlungen der RSS in Gerichtsverfahren bestätigt.

Darüber hinaus fungiert die RSS auch als Verfasser von monatlichen Versicherungsrechts-News. In den Versicherungsrechts-News werden wesentliche versicherungsrechtliche und vermittlerrelevante Entscheidungen österreichischer und europäischer Gerichte ebenso aufbereitet, wie die Rechtsprechung zu grundsätzlichen Rechtsthemen.

Die RSS-News werden den Mitgliedern des Fachverbandes der Versicherungsmakler monatlich über den Bundes-Newsletter zur Verfügung gestellt.

Was kann die Rechtsservice- und Schlichtungsstelle?

Sie schlichtet

  • bei Streitigkeiten zwischen Versicherungskunde und Versicherer, wenn ein Versicherungsmakler am Verfahren beteiligt ist (häufig wegen Deckungsablehnung des Versicherers)
  • bei Streitigkeiten zwischen Kunde und Makler (meist Haftungssachen)
  • bei Streitigkeiten zwischen Makler und Versicherer.

Darüber hinaus

  • prüft die RSS den unstrittigen Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht
  • gibt eine Empfehlung an die Streitparteien ab, und
  • zeigt bei strittigen Sachverhaltselementen auf, wer was zu beweisen hat.

Was kann die Rechtsservice- und Schlichtungsstelle nicht?

  • Die RSS kann keine Sachverständigengutachten einholen, z. B. wodurch ein Schaden verursacht wurde bzw. wie hoch ein Schaden konkret ist.
  • Die RSS kann keine Streitigkeiten gegen den Haftpflichtversicherer eines Schädigers behandeln. Im Schlichtungsverfahren werden ausschließlich Auseinandersetzungen mit dem eigenen Versicherer abgewickelt.
  • Die RSS ist keine Rechtsvertretung in einem gerichtlichen Verfahren.
  • Die RSS prüft ohne Vorliegen eines Rechtsstreites nicht vorab, ob irgendwelche Ansprüche bestehen. Ein Schlichtungsverfahren ist nur möglich, wenn die Gegenseite einen anderen rechtlichen Standpunkt vertritt oder nicht auf einen geltend gemachten Anspruch reagiert.

Nach welchen Grundsätzen arbeitet die Rechtsservice- und Schlichtungsstelle?

Die Grundsätze des Verfahrens vor der Rechtsservice- und Schlichtungsstelle sind in der Satzung geregelt. Diese Grundsätze sind:

  • Unparteilichkeit: Die Vorsitzenden der Schlichtungskommission sind auf drei Jahre (2022-2024 bestellt) und treffen ihre Empfehlungen nach Beratung mit den weiteren Mitgliedern unabhängig.
  • Transparenz: Der Ablauf des Schlichtungsverfahrens ist der Satzung zu entnehmen. Die Parteien und deren Vertreter haben Akteneinsicht und erhalten die wechselseitigen Stellungnahmen zur Kenntnisnahme.
  • Effizienz: Das Verfahren ist für die Parteien mit Ausnahme der eigenen Kosten kostenfrei. Die Mehrzahl der Verfahren kann innerhalb von 3 Monaten abgeschlossen werden.
  • Fairness: Das Schlichtungsverfahren ist freiwillig, das Ergebnis ist für die Parteien unverbindlich. Der Antragsteller kann den Schlichtungsantrag jederzeit zurückziehen und den Rechtsweg bestreiten oder sich an andere außergerichtliche Stellen wenden. Ein Vergleich ist möglich, die RSS klärt über die Rechtswirkung des Vergleichs auf.

Was wird benötigt, um die Rechtsservice- und Schlichtungsstelle in Anspruch nehmen zu können?

Benötigt wird das Antragsformular. Darüber hinaus werden alle für den Fall relevanten Dokumente - zumeist Polizze, Versicherungsbedingungen und Schadensmeldung - sowie die Vorkorrespondenz mit dem Antragsgegner benötigt. Diese Unterlagen sind gesammelt an die RSS zu übermitteln.

Was passiert mit dem Antrag? Wie läuft das Schlichtungsverfahren ab?

Nach einer rechtlichen Vorabprüfung wird der entscheidungsrelevante Sachverhalt ermittelt.

  • Nehmen sämtliche Beteiligte am Verfahren teil, stellen diese den Sachverhalt – soweit möglich - außer Streit.
  • Nimmt ein Antragsgegner am Verfahren nicht teil, wird hingegen die Rechtslage anhand des vom Antragsteller geschilderten Sachverhalts geprüft.

Die Schlichtungskommission gibt dann zum jeweiligen Sachverhalt eine unverbindliche Empfehlung an die Streitparteien ab und ermöglicht insbesonders dem Versicherungsmakler eine bessere Einschätzung des verfolgten Anspruchs in einem Gerichtsverfahren. In manchen Fällen zieht der Versicherer schon aufgrund des Einschreitens der RSS seine Deckungsablehnung zurück.

Wie lange dauert das Schlichtungsverfahren?

Die Verfahrensdauer ist abhängig von der Komplexität des Sachverhalts, der Reaktionszeit der Parteien auf Rückfragen der RSS und der jeweiligen Terminisierung von Schlichtungssitzungen. Im Regelfall wird das Schlichtungsverfahren innerhalb von drei Monaten abgeschlossen.

Wie viel kostet das Schlichtungsverfahren?

Das Verfahren ist kostenfrei.

Wo wird über frühere Schlichtungsverfahren informiert?

Die RSS veröffentlicht ihre Empfehlungen in anonymisierter Form unter Empfehlungen der Schlichtungskommission nach Versicherungsarten sowie in einschlägigen Fachmedien.

Darüber hinaus fungiert die RSS auch als Verfasser von monatlichen Versicherungsrechts-News; in denen werden wesentliche versicherungsrechtliche und vermittlerrelevante Entscheidungen österreichischer und europäischer Gerichte ebenso aufbereitet, wie die Rechtsprechung zu grundsätzlichen Rechtsthemen. 

Stand: 12.03.2024