Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie, Fachverband

Fortbildungsverpflichtung: Nachweise können auch freiwillig an die Behörde übermittelt werden

Lesedauer: 1 Minute

01.02.2024

Sehr geehrtes Mitglied,

die Bilanzbuchhaltungsbehörde wird die Mitglieder in den kommenden Wochen wieder auffordern, ihre Nachweise der absolvierten Fortbildungsveranstaltungen für das Kalenderjahr 2023 zu übermitteln.

Als Nachweise gelten nur Teilnahmebestätigungen, in denen Sie als Teilnehmer, der Inhalt und die Dauer der Veranstaltung aufscheinen.

Sie finden auf der Webseite der Bilanzbuchhaltungsbehörde das Meldeformular:

Fortbildungsverpflichtung - WKO

Selbstverständlich können Sie auch freiwillig Ihre Nachweise an die Behörde übermitteln. Sie erhalten bei Erfüllung der Verpflichtung (30 Lehreinheiten für Bilanzbuchhalter bzw. gewerberechtliche Geschäftsführer für Bilanzbuchhaltung und je 15 Lehreinheiten für Buchhalter/Personalverrechner und gewerberechtliche Geschäftsführer für Buchhaltung /Personalverechnung) eine Bestätigung übermittelt.

Weitere interessante Artikel
  • Verschiedene Euro-Scheine auf Wäscheleine mit Kluppen befestigt hängend
    Spezialinformation zur FATF-Prüfung und zu „goAML“ für Unternehmensberater:innen, welche im Fall von Tätigkeiten gem. § 365m1 Abs 2 Z 3 GewO Maßnahmen zur Verhinderung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung ergreifen müssen
    Weiterlesen