Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie, Fachverband
e-Zustellung
Lesedauer: 1 Minute
Sehr geehrtes Mitglied,
ab dem 1.1.2020 wird laut E-Government-Gesetz das "Recht auf elektronischen Verkehr" für jene Angelegenheiten, die in Gesetzgebung Bundessache sind, eingeführt. Der elektronische Verkehr umfasst auch die elektronische Zustellung (E-Zustellung). Es kann somit eine elektronische Zustellung seitens der Behörden eingefordert werden. Ausgenommen sind Angelegenheiten, die nicht geeignet sind, elektronisch besorgt zu werden.
Pflicht zur Teilnahme an der E-Zustellung für Unternehmen
- Ab dem 1.1.2020 gilt nicht nur das „Recht auf elektronischen Verkehr“, sondern auch die Pflicht für Unternehmen an der Teilnahme bei der elektronischen Zustellung (e-Zustellung).
- Ab dem 1.12.2019 wird das Teilnehmerverzeichnis zur Ermittlung der elektronischen Adressierbarkeit für behördliche Zustellungen herangezogen, ein Verzeichnis aller Personen, die e-Zustellungen empfangen.
- Ab Juni 2019 werden bestimmte Unternehmer automatisch in das Teilnehmerverzeichnis übernommen (zB FinanzOnline-Teilnehmer). Unternehmen können sich zudem bis 1.12.2019 direkt bei einem Zustelldienst zur elektronischen Zustellung registrieren. Ab 1.12.2019 erfolgt die Registrierung ausschließlich über das Anzeigemodul „Mein Postkorb“ unter usp.gv.at.
- Ausnahmen gibt es nur
- für Unternehmen, denen eine Teilnahme unzumutbar ist, dh technisch unmöglich ist (zB kein Internetzugang oÄ)
- für Unternehmen, die wegen Unterschreiten der Umsatzgrenze nicht zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet sind (Achtung! freiwillige Teilnahme ist möglich, automatische Überführung ins Teilnehmerverzeichnis im Juni ist möglicherweise erfolgt!)
- Strafen gibt es derzeit keine, allerdings würden im schlimmsten Fall Fristen versäumt werden.
Weiterführende Informationen auf wko.at
- Elektronische Zustellung
- In fünf Schritten zur E-Zustellung
- Zustellung behördlicher Schriftstücke
- FAQs zur Elektronischen Zustellung (E-Zustellung)
Weitführende Informationen
- Webinar zum Thema e-Zustellung, durchgeführt durch ImmoWebinare und DI Zoubek
- BMDW
- Zustelldienste
- USP
- Handy Signatur/Bürgerkarte
- E-Government-Gesetz
Stand: 17.09.2019