Finanzdienstleister, Fachverband

Zahlungsdienstleistung

Information des Fachverbands Finanzdienstleister

Lesedauer: 1 Minute

22.11.2024

1. Berufsbild Zahlungsdienstleister

Im Berufsbild Zahlungsdienstleister finden Sie allen notwendigen Informationen zur Tätigkeit, Zugang und Wissenswertes.  

2. Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG 2018), Zahlungsinstitute und PSD II

Der Artikel "Zahlungsdienstegesetz und Zahlungsinstitute" behandelt folgende Fragen.

3. Payment Service Directive

Aktuelle Informationen zur Umseztung der Zahlungsdiensterichtlinie finden Sie unter dem Stichwort Payment Service Directive.

4. FinTech und FinTech-Navigator

Die FMA hat eine Kontaktstelle FinTech eingerichtet, mit welcher Sie bei Fragen zu Konzessionspflicht, Prospektpflicht, Compliance oder Geldwäschevorschriften, Ablauf von FMA-Verfahren und Kosten Kontakt aufnehmen können. Beim FinTech-Navigator finden Sie untere anderem weiterführende Informationen wie z.B. auch zu virtuellen Währungen.

5. EBA-Übersicht über alle Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute (inkl Zahlungsagenten) nach PSD II

Die EBA (European Banking Authority) veröffentlicht auf ihrer Website eine Auflistung aller nationalen Register von Zahlungsdienstleister (Zahlungsinstitute, Zahlungsagenten, E-Geldinstitute). Zur EBA-Registerübersicht (Register of payment and electronic money institutions under PSD2).

6. Krypto-Assets und Digital Finance Package

Weitere Informationen zu Krypto-Assets und Digital Finance Package finden Sie unter dem gleichnamigen Stichwort.

7. Verordnungen der FMA 

Zahlungsbetrugsmeldeverordnung der FMA (ZBMV in Kraft seit 14.06.2022)
Die Verordnung besagt, dass Zahlungsdienstleister statistische Daten zu Betrugsfällen in Verbindung mit unterschiedlichen Zahlungsmitteln melden müssen. Diese Meldungen sind halbjährlich zu den Meldestichtagen 30. Juni und 31. Dezember zu erstatten und spätestens zwei Monate nach dem jeweiligen Meldestichtag ausschließlich an die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) zu übermitteln. Inhalt und Gliederung der Meldungen sollen der Anlage entsprechen. 

8. Wissenswertes

Die EBA (European Banking Authority) ist verpflichtet ein Register zu führen, welches neben Kreditinstituten, Zahlungsinstitute und Zahlungsagenten auflistet. Zur öffentlichen Abfrage: https://euclid.eba.europa.eu/register