Finanzdienstleister, Fachverband
Zahlungsdienstegesetz und Zahlungsinstitute
Information des Fachverbands Finanzdienstleister
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Der Artikel "Zahlungsdienstegesetz und Zahlungsinstitute“ behandelt folgende Fragen.
- Auf welcher europarechtlichen Grundlage basieren das Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG 2009) bzw. das Zahlungsdienstegesetz 2018 (ZaDiG 2018)?
- Was sind die Ziele des ZaDiG 2009 und ZaDiG 2018?
- Was regeln das ZaDiG 2009 und das ZaDiG 2018?
- Was sind Zahlungsdienstleistungen?
- Was sind Zahlungsauslösedienste?
- Was sind Kontoinformationsdienste?
- Was unterscheidet einen Zahlungsdienstleister von einem Zahlungsinstitut?
- Was bedeutet Zahlungsvorgang?
- Wer ist Zahler? Wer ist Zahlungsempfänger?
- Was versteht man unter einem relevanten Zahlungskonto? Ist auch das Einlagenkonto ein Zahlungskonto?
- Wer ist Unternehmer, wer ist Verbraucher nach dem ZaDiG? Gelten die Bestimmungen des ZaDiG für Unternehmer und Verbraucher in gleicher Weise?
- Welche Abgrenzung besteht zu E-Geld-Instituten?
- Welche Ausnahmen gibt es zum Anwendungsbereich des ZaDiG?
- Welche Tätigkeiten sind vom ZaDiG nicht umfasst?
- Was müssen kontoführende Zahlungsdienstleister beachten?
- Was bedeutet Access to Account (XS2A)?
- Was ist die starke Kundenauthentifizierung?
- Wer haftet bei nicht autorisierten Zahlungen?
- Was sind die allgemeinen Konzessionsvoraussetzungen für den Erwerb einer Konzession als Zahlungsinstitut?
- Kann eine GmbH ein Zahlungsinstitut sein? Ein Verein?
- Haben Zahlungsdienstleister ein gewisses Maß an Eigenkapital zu halten? In welcher Höhe?
- Welche Möglichkeiten gibt es grundsätzlich den Nachweis über die Verfügbarkeit des notwendigen Anfangskapitals zu erbringen?
- Ab welchem Zeitpunkt muss das Geld in der angeforderten Höhe gehalten werden?
- Welche Methoden gibt es, um den Eigenmittelanteil zu berechnen?
- Wie läuft ein Konzessionsverfahren in groben Zügen ab? Gibt es ein Hearing?
- Ist ein Zahlungsinstitut berechtigt, Zahlungssysteme zu betreiben?
- Kann ein Zahlungsinstitut auch einen Kredit gewähren?
- Welche Bedingungen sind bei der Kreditgewährung zu beachten?
- Darf ein Zahlungsinstitut Agenten in Anspruch nehmen? Unter welchen Voraussetzungen?
- Welche Informationen sind der FMA betreffend Agenten zu erteilen?
- Wann darf ein Agent seine Tätigkeit aufnehmen?
- In welcher Form müssen der FMA Änderungen bekannt gegeben werden?
- Dürfen Zahlungsdienste eines Wertpapierunternehmens auch für Wertpapierdienstleistungen verwendet werden?
- Wie sind Anzeigen an die FMA zu erstatten?
- Wo findet man das Zahlungsinstitutsregister?
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Stand: 06.05.2020