Finanzdienstleister, Fachverband
Paneuropäisches Privates Pensionsprodukt (PEPP)
Information des Fachverbands Finanzdienstleister
Lesedauer: 1 Minute
13.03.2023
Der Artikel „Paneuropäisches Privates Pensionsprodukt (PEPP)“ behandelt folgende Fragen:
- Was ist das Ziel der PEPP-Verordnung?
- Was regelt die PEPP-Verordnung?
- Wann tritt die PEPP-Verordnung in Kraft?
- Was ist ein PEPP?
- Was ist der PEPP-Vertrag?
- Wo kann ein Antrag auf Registrierung eines PEPP gestellt werden?
- Was sind die notwendigen Inhalte des Antrags?
- Wie ist der Ablauf bis zur Registrierung?
- Wer darf PEPP anbieten?
- Was ist das PEPP-KID?
- Welche Inhalte hat das PEPP-KID?
- Welche Vorschriften sind bei der Erstellung des PEPP-KID zu beachten?
- Was regeln die delegierten Rechtsakte zur PEPP-Verordnung?
- Was ist das PEPP-Konto bzw. was sind Unterkonten?
- Was ist das Mitnahmeservice?
- Was ist die PEPP-Leistungsinformation?
- Welche Anlageoptionen für Kunden gibt es?
- Was ist das Basis-PEPP?
- Was ist der Wechselservice?
- Wann und wie häufig kann der Sparer das PEPP wechseln?
- Welche Auszahlungsarten gibt es bei PEPP?
- Wer darf PEPP vertreiben?
- Welche Regeln sind im Vertrieb von PEPP zu beachten?
- Inwiefern ist der Kunde betreffend PEPP zu beraten?
- Welche Befugnisse haben zuständige nationale Aufsichtsbehörden?