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Nahrungs- und Genussmittelindustrie (Lebensmittelindustrie), Fachverband

Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit

Schwerpunktthema

Lesedauer: 4 Minuten

Inhaltsverzeichnis

     

     

     

     

     

    Als Reaktion auf europaweite Lebensmittelkrisen und unter dem Eindruck der Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit hat die Bundesregierung die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH und das Bundesamt für Ernährungssicherheit eingerichtet. Rechtsgrundlage dafür ist das am 19. April 2002 im Bundesgesetzblatt Nr. 63/2002 idgF Bundesgesetzblatt Nr. 107/2005 veröffentlichte Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz. Durch die Zusammenfassung verschiedener Zuständigkeiten in den Angelegenheiten der Lebensmittelproduktion und Qualitätssicherung in einer Agentur und einem Bundesamt will man der Verunsicherung der Konsumenten im Lebensmittelbereich entgegen wirken.


     

    Schwerpunkte:

      • Einrichtung einer "Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH" und eines "Bundesamtes für Ernährungssicherheit" zur Wahrung des Schutzes der Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen, zur wirksamen und effizienten Evaluierung und Bewertung der Ernährungssicherheit und zur epidemiologischen Überwachung und Abklärung übertragbarer und nicht übertragbarer Infektionskrankheiten beim Menschen (§ 1).
         
      • Deklaratorisches Bekenntnis zu einem hohen Niveau beim Gesundheits- und Verbraucherschutz, Definitionen der Teilschritte in der Risikoanalyse, Festschreibung des Vorsorgeprinzips.
         
      • Bundesamt für Ernährungssicherheit: Dem Bundesamt obliegt die Vollziehung jener Materiengesetze, die das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) vollzieht: Saatgut-, Pfanzengut-, Sortenschutz-, Pflanzenschutzmittel-, Pflanzenschutz-, Futtermittel-, Düngemittel- sowie das Qualitätsklassengesetz. Die Hoheitsverwaltung in den zum Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen (BMSG) ressortierenden Lebensmittel- und Veterinärangelegenheiten geht nicht in die Zuständigkeit des Bundesamtes über, sondern verbleibt beim BMSG. Gegen die Bescheide des Bundesamtes ist die Berufung an das BMLFUW zu richten.
         
      • Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH: Die Agentur hat zur Verwirklichung der Ziele des Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetzes (§ 1 ) unter anderem:
        - die Untersuchung und Begutachtung von Lebensmittel- und Futtermittelproben, von Saat- oder Pflanzengut, Düngemittel, Pflanzenschutzmittel sowie die veterinärmedizinische Untersuchung, Diagnose und Begutachtung vorzunehmen.

        Ihre Forschungs- und Informationstätigkeiten umfassen:
        - die allgemeine Politikberatung,
        - die Risikobewertung
        - die Erstellung von Gutachten und Prüfberichten,
        - die Datensammlung- und auswertung sowie
        - die Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Organisationen.

        In die Agentur werden folgende Stellen eingegliedert:
        - die Bundesanstalten für Lebensmitteluntersuchung,
        - die veterinärmedizinischen Bundesanstalten,
        - die bundesstaatlichen bakteriologisch-serologischen Untersuchungsanstalten in Wien, Graz, Klagenfurt, Linz und Salzburg,
        - das Bundesamt und Forschungszentrum für Lanwirtschaft (ausgenommen die Abteilungen Feldbodenkunde oder
          bodenkundliche Auswertung des Instituts für Bodenkultur),
        - die Bundesanstalt für Milchwirtschaft,
        - das Bundesamt für Agrarbiologie (ausgenommen das Institut für biologische Landwirtschaft und Biodiversität).

        Die Lebensmittelüberwachung wird nicht in die Agentur eingegliedert. Die Lebensmittelkontrolle erfolgt daher weiterhin in mittelbarer Bundesverwaltung durch die Landeshauptleute.
         
      • Eigentümer der Agentur ist der Bund, vertreten durch den Landwirtschafts- und den Sozialminister. Das Stammkapital der GmbH beträgt 1 Mio Euro. Eine Beteiligung der Bundesländer an der Agentur kann über Kapitalerhöhungen beschlossen werden. Die Geschäftsführung der Agentur besteht aus bis zu drei Geschäftsführern. Ihre Funktionsperiode beträgt fünf Jahre. Um die Aktivitäten der Agentur mit dem Bundesamt zu synchronisieren, wird ein Mitglied der Geschäftsführung in Personalunion Direktor des Bundesamtes.
         
      • Der Beratung der Agentur sowie des Landwirtschafts- und des Sozialministers dienen vier wissenschaftliche Beiräte. In Angelegenheiten des Lebensmittelgesetzes (LMG) 1975 ist die Codexkommission zuständig. Daneben werden ein Wissenschaftlicher Beirat für das Veterinärwesen, der Fachbeirat für Bodenfruchtbarkeit und ein Wissenschaftlicher Beirat für landwirtschaftliche Betriebsmittel herangezogen.
         
      • Die Agentur hat bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit zu beachten, international anerkannte Methoden und Verfahren anzuwenden und ihre Arbeit laufend zu überprüfen.
         
      • Gemäß § 10 Absatz 2 Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz hat der jeweils zuständige Bundesminister ein direktes Weisungsrecht gegenüber der Geschäftsführung der Agentur.

     

    Aufgrund des Ernährungssicherheitsgesetzes lauten die Bezeichnungen der bisherigen Bundesanstalten für veterinärmedizinische Untersuchungen, Lebensmitteluntersuchung und die bakteriologisch-serologischen Bundesuntersuchungsanstalten wie folgt:

    Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH

    Veterinärmedizinische Untersuchungen Mödling
    Robert Kochgasse 17
    2340 Mödling
    Tel: 0043 2236 46640-0
    Fax: 0043 2236 43060

    Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH

    Veterinärmedizinische Untersuchungen Linz
    Hans Kudlich Strasse 27
    4021 Linz
    Tel.: 0043 732 657 309-0
    Fax: 0043 732 665528

    Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH

    Veterinärmedizinische Untersuchungen Graz
    Puchstrasse 11
    8021 Graz
    Tel.: 0043 316 27 12 78-0
    Fax: 0043 316 27 12 784

    Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH

    Veterinärmedizinische Untersuchungen Innsbruck
    Langer Weg 27
    6020 Innsbruck
    Tel.: 0043 512 348790-0
    Fax: 0043 512 394518

    Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH

    Lebensmitteluntersuchung und Forschung Wien
    Kinderspitalgasse 15
    1090 Wien
    Tel.: 0043 14049-0
    Fax: 0043 140490 9278

    Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH

    Lebensmitteluntersuchung Graz
    Beethovenstraße 15
    8010 Graz
    Tel.: 0043 316327588
    Fax: 0043 316327588396

    Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH

    Lebensmitteluntersuchung Linz
    Bürgerstraße 47
    4015 Linz
    Tel.: 0043 732779071
    Fax: 0043 73277907115

    Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH

    Lebensmitteluntersuchung Innsbruck Zweigstelle Salzburg
    Schopperstraße 13
    5020 Salzburg
    Tel.: 0043 662451027
    Fax: 0043 662452770

    Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH

    Lebensmitteluntersuchung Innsbruck
    Technikerstraße 70
    6020 Innsbruck
    Tel.: 0043 512224400
    Fax: 0043 5122244015

    Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH

    Bakteriologisch-serologische Untersuchungen Wien
    Währinger Straße 25a
    1096 Wien
    Tel.: 0043 140515570
    Fax: 0043 14023900

    Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH

    Bakteriologisch-serologische Untersuchungen Graz
    Beethovenstraße 6
    8010 Graz
    Tel.: 0043 316321643
    Fax: 0043 316388470

    Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH

    Bakteriologisch-serologische Untersuchungen Linz
    Derfflingerstraße 2
    4017 Linz
    Tel.: 0043 7327819910
    Fax: 0043 73278199130

    Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH

    Bakteriologisch-serologische Untersuchungen Salzburg
    Müllner Hauptstraße 56
    5020 Salzburg
    Tel.: 0043 6624354340
    Fax: 0043 66243543415

    Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH

    Bakteriologisch-serologische Untersuchungen Klagenfurt
    Krassniggstraße 5
    9020 Klagenfurt
    Tel.: 0043 463555450
    Fax: 0043 4635554540


    Informationen über die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH: http://www.ages.at/.

    Die Eigenschaft der früheren Bundesanstalten als Nationale Referenzlabors wird durch die Eingliederung in die Agentur nicht berührt.

     

    Ansprechpartner
    © Letzte Aktualisierung: 23.12.2005

     

    Stand: 12.01.2012

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