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Nahrungs- und Genussmittelindustrie (Lebensmittelindustrie), Fachverband

LVA-Seminar am 13./14.11.2024 : Marketing vs. Irreführung: Wie entscheide ich, was geht? 

Holen Sie sich das Know-How für Ihr rechtssicheres Marketing.

Lesedauer: 1 Minute

Details
Veranstalter LVA Lebensmittelversuchsanstalt
Termin 13./14. November 2024
Veranstaltungsort  LVA GmbH, Magdeburggasse 10, 3400 Klosterneuburg
Veranstaltungstyp Seminar, Vortrag (Hybrid-Veranstaltung)
Kurzinhalt


Werbung soll den Kunden motivieren, ein Produkt zu erwerben und sich näher damit auseinanderzusetzen. Das trifft auch auf die Werbung bei Lebensmitteln zu. Konsumentenorganisationen sehen bei Lebensmittelwerbung oft die Grenzen zwischen „werblicher Übertreibung" und "Irreführung" als überschritten und kritisieren die Glaubwürdigkeit und die Zulässigkeit von Werbeauftritten bei Lebensmittelunternehmen.

In der EU wurden in den letzten Jahren zahlreiche Eckpfeiler neu definiert, was die Information über Lebensmittel betrifft. Auch die Maßstäbe für Fragen der Täuschung und Irreführung von Produktaufmachungen sind einem Wandel unterworfen. Für den Onlinehandel wurden weiters neue Anforderungen definiert.

Welche rechtlichen Vorgaben gelten nun für die Bewerbung von Lebensmitteln? Was ist bei der Kommunikation über Lebensmittel zu beachten? Das LVA-Seminar „Lebensmittel mit Erfolg rechtssicher vermarkten: Täuschungsschutz in der Werbung und Kennzeichnung“ informiert Sie umfassend.

Welche Kompetenzen Sie erwerben
Sie erhalten einen Überblick über die wichtigsten Fakten zum rechtsicheren Marketing bei Lebensmitteln und erfahren, was Sie bei der Gestaltung und Formulierung Ihrer Werbeaussagen beachten sollten.
Erfahren Sie die rechtlichen Grundlagen der Lebensmittelwerbung sowie der Branchen-Policies in der Praxis.

  • „Frei von…“, „vegan“: Erwerben Sie einen Überblick über die zulässige Bewerbung von Lebensmitteln mit ihrer Natürlichkeit bzw. Freiheit von bestimmten Stoffen (z.B. „Frei von künstlichen Aromen“, „Ohne Geschmacksverstärker“, „Gluten- und Laktosefrei“, „vegan/vegatarisch“).
  • „Herkunft“: Bringen Sie sich auf den letzten Wissensstand, unter welchen Voraussetzungen Lebensmittel mit einem Hinweis auf „Österreich“ beworben werden dürfen (z.B. „Hergestellt in Österreich“, „Qualität aus Österreich“, Produktaufmachungen in „rot-weiß-rot“).
  • „Stärkt die Abwehrkräfte“: Informieren Sie sich, unter welchen Voraussetzungen bei Lebensmitteln auf ihre Gesundheitswirkung hingewiesen werden darf.
  • „Klimaneutral“, „natürlich“: Erfahren Sie, was bei Werbung im Internet zu beachten ist.
    „Kinderlebensmittel“, Fruchtabbildungen, Mogelpackung, Gütesiegel, Tierwohl: Bekommen Sie einen Überblick über Werbung bei sog. Kinderlebensmittel, Abbildungen mit Früchten, Gütesiegel oder Tierwohl und die Anwendung von sozialen und ethischen Komponenten.
  • Kontrolle durch den Österreichischen Werberat: Erfahren Sie, wie die Kontrolle von Werbung in Österreich geregelt ist und welche Aufgaben dem Österreichischen Werberat zukommt. Welche Selbstbeschränkungen der Branche und „Does and Dont‘s“ im Aufsetzen von Werbung gibt es?  

Wer vom Seminar profitiert
Geschäftsführung, Marketing, Lebensmittelverantwortliche, QM in der Lebensmittelbranche

Das detaillierte Programm finden Sie unter Downloads.

Ansprechpartner Ing. Jana Herndlhofer, DI Julian Drausinger,
E-Mail: seminare@lva.at, Tel.: 01/712 21 21-41
Kostenbeitrag  siehe Detailprogramm 

Stand: 18.10.2024