Zwei Personen in Fahrradwerkstatt auf hellblaues Fahrrad blickend, eine Person hockt neben Rad und hält Sattel, andere Person hantiert an Lenkstange
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Sportartikelhandel

Reparaturbonus – Jetzt als Partnerbetrieb registrieren!

Förderung für Sportartikelhändler im Nebenrecht und im freien Gewerbe "Fahrradtechnik"

Lesedauer: 1 Minute

Seit Ende April 2022 kann in Österreich der Reparaturbonus für Elektro- und Elektronikgeräte eingelöst werden. Insgesamt 130 Mio. Euro warten darauf, bis zum Jahr 2026 von Privatpersonen abgeholt zu werden. Im Bereich des Sportartikelhandels betrifft dies z.B E-Bikes, aber grundsätzlich auch alle anderen elektrischen und elektronischen Bauteile von Sportartikeln.

NEU: Ab dem 16. September 2024 werden zusätzlich zu den E-Bikes auch alle gängigen Fahrräder ohne Elektroantrieb, wie z.B Lastenräder, Rennräder, Mountainbikes sowie Fahrradanhänger in die Förderung einbezogen. Förderbar sind auch Service und Wartung. Für die Förderung stehen 50 Mio. Euro Fördergeld aus Bundesmitteln zur Verfügung. Bons können so lange erstellt werden, wie Förderungsmittel vorhanden sind, längstens jedoch bis 31.03.2026. 

Förderleistung: Kostenvoranschlag max. 30 Euro, Reparatur/Wartung/Service max. 170-200 Euro (abhängig davon, ob Kostenvoranschlag in Anspruch genommen wurde). Werden für Kostenvoranschlag und Reparatur/Wartung/Service zwei getrennte Rechnungen ausgestellt, so ist für beide ingesamt – produktbezogen – nur ein Gesamtbetrag von 200 Euro förderbar. Kostenvoranschlag und Reparatur müssen im selben Reparaturbetrieb erfolgen.

Übergangsphase (Sommer 2024):

Im Sommer 2024 wurden alle bereits registrierten Partnerbetriebe direkt über die Kommunalkredit angeschrieben. Innerhalb einer Frist konnten die Firmendaten aktualisiert und ein allfälliger Widerspruch gegen die neuen Förderbedingungen eingelegt werden. Wurde dieser nicht eingereicht, gelten die neuen Förderbedingungen automatisch. Lediglich neu eintretende Partnerbetriebe haben demnach ihre Daten und die Förderbedingungen hochzuladen.

Für die Einreichung der Förderung für analoge Fahrräder oder Fahrradanhänger bzw. Wartung und Service kommt es auf das Datum der Rechnung an, dieses Datum muss den 16. September oder später ausweisen.

Seit Start der Aktion hat sich das Bundesgremium des Handels mit Mode- und Freizeitartikeln dafür eingesetzt, dass der Reparaturbonus auch für Leistungen von Handelsbetrieben zusteht, die Reparaturen im Rahmen der ihnen nach der GewO zustehenden Nebenrechte durchführen. (Anmerkung: Nach Rechtsansicht der fördervergebenden Stelle sind davon lediglich sogenannte „einfache Tätigkeiten“ umfasst.) 

Alternativ steht die Förderung auch für Gewerbebetriebe zur Verfügung, die das freie Gewerbe „Fahrradtechnik“ angemeldet haben.

Zur Registrierung als Reparaturbetrieb kommt man unter www.reparaturbonus.at -> für Betriebe -> Partnerbetrieb werden.

Stand: 16.09.2024