Handel mit Mode und Freizeitartikeln, Bundesgremium

Struktur des Bundesgremiums Handel mit Mode und Freitzeitartikel

Ihre Interessenvertretung

Lesedauer: 1 Minute

27.06.2024

Das Bundesgremium des Handels mit Mode und Freizeitartikeln ist die gesetzlich legitimierte Interessenvertretung der folgenden Berufszweige:

  • Handel mit Schuhen, Berufszweigmitglieder
    (Schuhe, Leder und Schuhzubehör, Sattlerbedarf)
  • Handel mit Lederwaren, Berufszweigmitglieder
    (Leder-, Galanterie- Bijouteriewaren, kunstgewerbliche Artikel, Reiseandenken,
    Devotionalien)
  • Handel mit Sportartikeln und FahrrädernBerufszweigmitglieder
    (Sportartikel, Fahrräder und Boote einschließlich Zubehör, Ersatzteile, Korbwaren und 
    Kinderwagen, Vermietung von Fahrrädern, Sportartikeln und Sportgeräten)
  • Handel mit Textilien und BekleidungBerufszweigmitglieder
    (Bekleidung, Textilien, textile Rohstoffe und Halbfabrikate, Gewebe und Gewebesäcke,
    Kurzwaren)

Grafisch dargestellt finden Sie hier auch ein Organigramm des Bundesgremiums.

Organigramm Handel mit Mode- und Freizeitartikeln
© BG Handel mit Mode- und Freizeitartikeln

Rechtlich ist das Bundesgremium eine Körperschaft öffentlichen Rechts mit Sitz in der Wirtschaftskammer Österreich. Seine Organe sind der Obmann und seine Stellvertreter. Diese Organe werden von den, in Urwahlen auf Landesebene, bestimmten Funktionären gewählt.

Aufgaben

Das Bundesgremium des Handels mit Mode und Freizeitartikeln ist auf Bundesebene angesiedelt und ist vor allem für die Wahrnehmung der Interessen ihrer Mitglieder zuständig. Dies umfasst beispielsweise:

  • die Mitwirkung und das Begutachtungsrecht bei branchenrelevanter Gesetzgebung, 
  • den Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit Behörden, Institutionen etc.,
  • die Vertretung der Interessen und das Lobbying auf nationaler und EU-Ebene
  • sowie die Öffentlichkeitsarbeit. 
  • Ferner ist das Bundesgremium die Kommunikations- und Informationsdrehscheibe von und zu den Landeskammern bzw. Mitgliedern.

Landesvertretungen

In allen Bundesländern gibt es Landesgremien des Handels mit Mode und Freizeitartikeln. Die Hauptaufgabe der Landesgremien liegt im Servicebereich und in der direkten Mitgliederbetreuung sowie bei der regionalen Gesetzesbegutachtung. Die neun Landesgremien haben ihren Sitz in der jeweiligen Landeskammerorganisation. Sie sind ebenfalls Körperschaften öffentlichen Rechts.

Die gesamte Dienstleistungspalette der Wirtschaftskammer-Organisation können Sie auf WKO.at abrufen. 

Kontakt

Bei Fragen, Problemen, Wünschen etc. sind wir gern für Sie da - rufen Sie uns bitte einfach an oder schicken Sie uns ein E-Mail.

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