Rückenansicht mehrerer Personen, die in Reihen an Tischen sitzen und nach vorne blicken, wo eine Person steht. Auf den Tischen liegen Unterlagen.
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Prüfung zum Ausbilder

Voraussetzungen zur Ausbildung von Lehrlingen

Lesedauer: 1 Minute

26.06.2024

In einem Lehrbetrieb muss es mindestens eine nachweislich qualifizierte ausbildende Person geben. Ausbildende müssen einerseits fachlich qualifiziert sein und andererseits entweder einen entsprechenden Kurs mit Fachgespräch absolviert oder eine Prüfung abgelegt haben.

Unternehmen und Ausbildende, die erstmalig Lehrlinge einstellen, können innerhalb einer Frist von 18 Monaten ab Beginn des Lehrvertrags die Qualifikation nachholen. Sollte die Qualifikation nicht innerhalb der Frist nachgewiesen werden, dürfen die bereits aufgenommenen Lehrlinge die Ausbildung weitermachen, neue Lehrlinge dürfen nicht mehr aufgenommen werden.

WIFI und BFI bieten entsprechende Kurse an

Jeder Lehrbetrieb muss so eingerichtet sein und so geführt werden, dass den Lehrlingen sämtliche im Berufsbild angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden können.

Ist dies nicht in vollem Umfang möglich, so können Lehrlinge ergänzend in einem anderen hierfür geeignetem Betrieb oder einer anderen hierfür geeigneten Einrichtung ausgebildet werden.

Sollen in einem Betrieb erstmalig Lehrlinge ausgebildet werden, hat die lehrberechtigte Person lediglich bei der Lehrlingsstelle die Erlassung eines Bescheides zu beantragen, in dem das Vorliegen der angeführten Voraussetzungen festgestellt wird (Feststellungsbescheid)