Direktvertrieb, Bundesgremium
Nahrungsergänzungsmittel
Für den Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln gelten besondere Regeln
Lesedauer: 1 Minute
31.01.2024
Für NEM gelten besondere Regeln, die in erster Linie für das
Direktvertriebsunternehmen, letztlich aber auch für den Direktberater als dessen
Erfüllungsgehilfen, gelten. Diese sind unter anderem:
- Verboten sind gesundheitsbezogene Aussagen, die vermitteln, dass das NEM Krankheiten vorbeugen, heilen oder lindern könne (Verbot "heilender Aussagen"). Wahrheitsgemäße Aussagen über den Zweck einer Diät sind zulässig.
- NEM dürfen ausschließlich verpackt abgegeben werden und nur bestimmte Vitamine und Mineralstoffe enthalten.
- Aussagen, mit denen der Eindruck erweckt wird, dass bei einer ausgewogenen, abwechslungsreichen Ernährung im Allgemeinen die Zufuhr angemessener Nährstoffmengen nicht möglich ist.
- Privatpersonen dürfen in Bezug auf den Vertrieb von NEM nicht aufgesucht werden. Auch Werbeveranstaltungen in Privathaushalten sind nicht zulässig. Der Versandhandel ist zulässig.
Der Versandhandel von Giften, Arzneimitteln, Heilbehelfen (~ Medizinprodukte, ausgenommen Kontaktlinsen), Waffen, Munition sowie pyrotechnischen Artikeln ist gemäß § 50 Abs 2 GewO unzulässig. Der Versandhandel von Nahrungsergänzungsmitteln hingegen ist zulässig. Dazu zählen auch Angebot und Versand via Internet.
→ Merkblatt Nahrungsergänzungsmittel des Lebensmittelhandels