Tischler und Holzgestalter, Bundesinnung
Verschiebung bei Angleichung der Kündigungsfristen von Arbeitern und Angestellten
Halbjährige Verschiebung der Reform
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13.03.2023
Die für 1.1.2021 geplante Angleichung wird um ein halbes Jahr auf 1.7.2021 verschoben.
Die Verlängerung der Kündigungsfristen für Arbeiter ist auf Beendigungen anzuwenden, die nach dem 30.6.2021 ausgesprochen werden.
Hier finden Sie eine Zusammenfassung der Rechtslage ab 1.7.2021 (pdf)