Metalltechniker, Bundesinnung

Beschluss der Unabhängigen Schiedskommission zu Preisänderungen durch Stahlpreiserhöhungen

Preiserhöhungen im Rahmen von vereinbarten Preisgleitklauseln

Lesedauer: 1 Minute

21.09.2023

Inhaltsverzeichnis

    Die Unabhängige Schiedskommission hat (für Verträge mit öffentlichen Auftraggebern) mit Wirksamkeit 1.3.2021 festgestellt, dass eine durch Stahlpreiserhöhungen verursachte Preisänderung am Anteil "Material" nur dann zulässig ist, wenn die Differenz zwischen dem ursprünglichen und dem neuen Gesamtpreis 2 % überschreitet (Bagatellgrenze). Dies gilt sowohl für Preiserhöhungen als auch für Preisminderungen.

    Die Empfehlung der Unabhängigen Schiedskommission ist mit 12 Monaten - gerechnet ab 1.3.2021 - befristet.

    Die Details der Empfehlung entnehmen Sie bitte dem Ergebnisprotokolle der 131. Sitzung vom 30. März 2021.

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