Neue Meisterprüfungen für Elektromaschinenbau und Automatisierung sowie Kälte- und Klimatechnik
Meisterprüfungen auf NQR6 mit Bachelor gleichwertig
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Die Meisterprüfungsordnung Elektromaschinenbau und Automatisierung tritt am 1. September 2021 in Kraft. Die Verordnung der Bundesinnung der Mechatroniker über die Meisterprüfung für das Handwerk Mechatroniker für Elektromaschinenbau und Automatisierung (Mechatroniker für Elektromaschinenbau und Automatisierung – Meisterprüfungsordnung), kundgemacht am 30. Januar 2004 tritt mit dem Inkrafttreten der neuen Verordnung außer Kraft.
Die Meisterprüfungsordnung Kälte- und Klimatechnik tritt mit 1. Januar 2022 in Kraft. Die Verordnung der Bundesinnung der Mechatroniker über die Meisterprüfung für das Handwerk Kälte- und Klimatechnik (Kälte- und Klimatechnik-Meisterprüfungsordnung), kundgemacht am 30.1.2004 tritt mit dem Inkrafttreten der neuen Verordnung außer Kraft.
Ziel der neuen Meisterprüfungen ist der Nachweis von Lernergebnissen, die über dem Qualifikationsniveau beruflicher Erstausbildung liegen und sich an den Deskriptoren des Niveau 6 des Nationalen Qualifikationsrahmens (NQR) orientieren. Der entsprechende Qualifikationsstandard stellt die Grundlage für die im Anhang 1 der jeweiligen Prüfungsordnung dargestellten prüfungsrelevanten Lernergebnisse dar.
Der Qualifikationsstandard in der Meisterprüfungsordnung Elektromaschinenbau und Automatisierung gliedert sich in folgende Qualifikationsbereiche und entsprechend den Anforderungen in Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenz:
1. Handwerksausübung auf meisterlichem Niveau
- Planung von Arbeitsaufträgen
- Durchführung von Arbeitsaufträgen der Planung, des Entwurfs, der Herstellung, des Baus, der Montage, Installation, Instandsetzung und Inbetriebnahme sowie Überprüfung, Wartung, Service, Reparatur, Entstörung, Instandhaltung und De- und Remontage
2. Unternehmensführung fachspezifisch
- Kundenberatung und Praxisgerechte Angebotslegung
- Qualitätsmanagement, Sicherheits- und Umweltmanagement
Der Qualifikationsstandard in der Meisterprüfungsordnung Kälte- und Klimatechnik gliedert sich in folgende Qualifikationsbereiche und entsprechend den Anforderungen in Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenz:
1. Handwerksausübung auf meisterlichem Niveau
- Durchführung von Arbeitsaufträgen der Planung, Herstellung, Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Reparatur, Demontage und Entsorgung von Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen aller Funktionsbereiche
- Durchführung von Inspektionen, Überprüfungen und Befundungen
2. Unternehmensführung Fachspezifisch
- praxisgerechte Angebotslegung
- Qualitätsmanagement, Sicherheits- und Umweltmanagement