Ein junger Mechatroniker überwacht Werte an einem Computerbildschirm. Im Vordergrund weitere Bildschirme mit Zahlenkolonnen
© Christian Vorhofer | WKO
Mechatroniker, Bundesinnung

Berufszugang Mechatronik − Voraussetzungen zur Gewerbeausübung

Zugang zu den Handwerken der Mechatronik

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Es gibt verschiedenste Zugangsformen wie einschlägige HTL, Werkmeisterschule, Studium und zusätzlich Berufspraxis und weitere Kurse oder weitere mannigfaltige Möglichkeiten. Dies entnehmen Sie bitte der Mechatronik-Zugangsverordnung.

Als weitere Möglichkeit sieht die Gewerbeordnung, bei gleichwertiger Berufsausbildung und Berufserfahrung, die im hochqualifizierten Bereich stattgefunden haben muss, auch die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung (individuelle Befähigung) vor. Dies ist aber eine Ermessensentscheidung der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde. 

In gleicher Weise gilt die Zugangsverordnung für das Handwerk Kälte- und Klimatechnik für diesen Bereich.

Meisterprüfungen

Die Meisterprüfungen Mechatronik und die Meisterprüfung Kälte- und Klimatechnik sind auch Möglichkeiten zum Gewerbezugang. Die Meisterprüfung besteht aus 5 Modulen. Nach positiver Ablegung aller erforderlichen Module (bzw. Nachweis über deren Ersatz) wird ein Meisterprüfungszeugnis ausgestellt.

Ob und wie weit Module bzw. einzelne Gegenstände der Module aufgrund Ihrer Ausbildung(en) ersetzt sind, stellt die Meisterprüfungsstelle fest. Die

>> Kontaktdaten der Meisterprüfungsstellen

Stand: 18.06.2024