Mechatroniker, Bundesinnung

Der Bundesinnung gelingt ein wichtiger Meilenstein in der Unterstützung ihrer Mitglieder

Versicherungsschutz zu optimalen Bedingungen für Mechatronikbetriebe

Lesedauer: 2 Minuten

21.09.2023

Die richtige Betriebs-Haftpflichtversicherung ist zwar für eine existenzielle Absicherung des Unternehmensrisikos unabdingbar, aber gerade Neugründer oder kleine Mechatronikbetriebe haben es nicht leicht, die inhaltlich und prämienmäßig bestmögliche Versicherungslösung am Markt zu bekommen.

Deshalb wurde auf Initiative von Bundesinnungsmeister KommR. Ing. Kandioler mit der Wiener Städtischen Versicherung AG Vienna Insurance Group im Jahr 2021 eine Rahmenvereinbarung für eine Betriebs-Haftpflichtversicherung abgeschlossen: Dieser ist eine umfangreiche Ausschreibung am Versicherungsmarkt über einen unabhängigen Versicherungsmakler vorangegangen und auf Basis dieser Rahmenvereinbarung sind seither österreichweit alle Mitglieder der Bundes- und Landesinnungen berechtigt, den Vertrag über ihren Versicherungsvermittler abzuschließen sowie die darin enthaltenen Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen.

Ziel und Highlights

Die Rahmenvereinbarung gilt für alle Berufsgruppen der Mechatroniker sowie der Fahrradmechatroniker und der Handwerksbetriebe der Kälte- und Klimatechnik und stellt die umfangreiche Versicherbarkeit des Haftungsrisikos der Innungsmitglieder mit sehr weitreichendem Deckungsstandard sicher, der für einzelne, kleine Unternehmen am Versicherungsmarkt in diesem Umfang nur schwer zu bekommen wäre – und das mit einer äußerst günstigen Prämie. Versicherungsschutz besteht somit für alle Tätigkeiten, die von der gewerberechtlichen Bewilligung umfasst sind:

  • Generell stehen unterschiedliche Pauschalversicherungssummen zur Verfügung (von EUR 1,5 bis EUR 5 Mio. je Schadensfall); die Prämie richtet sich dabei nach dem Umsatz und der Wahl der Pauschalversicherungssumme, ist mit einem einfachen Antragssystem berechenbar.
  • Der Selbstbehalt beträgt nur fixe EUR 250,00 in jedem Schadenfall.
  • Daher beträgt die Jahresbruttoprämie für einen Neugründer oder ein Unternehmen bis EUR 100.000,00 Umsatz nur EUR 540,00 bei einer Pauschalversicherungssumme von EUR 1,5 Mio.

Neuerungen ab 1.2.2023

  1. Die diversen Sublimite für die Zusatzdeckungen werden größtenteils von 200.000,- Euro  auf 300.000,- Euro oder 500.000,- Euro prämienfrei angehoben.
  2. Aus aktuellem Anlass konnte folgende Klausel zusätzlich prämienfrei aufgenommen werden: „Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung und das Datenschutzgesetz“ mit einer Versicherungssumme von 50.000,- Euro. Mitgliedsbetriebe können im Rahmen einer Cyber-Attacke auch mit Schadenersatzansprüchen von Kunden und Lieferanten, aber auch mit einer Auseinandersetzung mit der Datenschutzbehörde konfrontiert werden. Diese Klausel übernimmt Schadenersatzansprüche und Abwehrkosten bis zu einer Höhe von 50.000,- Euro.

Abschluss des Versicherungsvertrags

Der Vertrag kann auch über Ihren persönlichen Versicherungsmakler abgeschlossen werden.

Ansprechpartner: Bei Fragen über den Abschluss des Einzelvertrages gemäß der Rahmenvereinbarung und für die Informationen zum Deckungsumfang und allgemeine Vertragsauskünfte stehen folgende Ansprechpartner zur Verfügung: 

Frau. Akad. Vkfm. Brigitte Felber MLS

Telefon: +43 7472 62156 21
E-Mail: felber@wf-versicherungsmakler.at

Michael Dietl

Telefon: +43 7472 62156 30
E-Mail: dietl@wf-versicherungsmakler.at

Informationsunterlagen zum Versicherungsprodukt 

Zur Information sind folgende Dokumente für Mitglieder aufrufbar:

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