Mechatroniker, Bundesinnung
Änderungen in der bestehenden Mechatronik-Ausbildungsordnung
Neue Kombinationsmöglichkeiten von Modulen
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Aufgrund neuerer Entwicklungen der Branche sollen weitere Kombinationsmöglichkeiten von Haupt- und Spezialmodulen möglich werden:
- Automatisierungstechnik (H1) mit Fertigungstechnik (H3), IT-, Digitalsystem- und Netzwerktechnik (H4) und Alternative Antriebstechnik (H5)
- Elektromaschinentechnik (H2) mit Fertigungstechnik (H3) und Alternative Antriebstechnik (H5)
- Alle Hauptmodule können mit beiden Spezialmodulen kombiniert werden.
Weitere inhaltliche Anpassungen beziehen sich auf Aktualisierungen von Bezeichnungen wie z. B. IT-, Digitalsystem- und Netzwerktechnik.
Die geänderte Ausbildungsordnung wurde am 4.7.2019 kundgemacht (BGBl. II Nr. 196/2019) und tritt mit 1.8.2019 bzw. 1.1.2020 in Kraft (siehe § 15 Inkrafttreten und Schlussbestimmungen).
Stand: 14.07.2020