Mitarbeiterprämie
Information für die Arbeitskräfteüberlassung
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Mit der seit 01.01.2024 neu eingeführten Mitarbeiterprämie wird die bisherige Teuerungsprämie der Kalenderjahre 2022 und 2023 für das Jahr 2024 verlängert.
Im Gegensatz zu den Vorjahren muss die Mitarbeiterprämie in vollem Umfang auf Grund einer lohngestaltenden Vorschrift erfolgen, d.h. entweder mit Kollektivvertrag oder Betriebsvereinbarung (BV).
Nähere Informationen zur Mitarbeiterprämie 2024:
Arbeitskräfteüberlassung
Der Fachverband hat mit dem Bundesministerium für Finanzen geklärt, dass eine Mitarbeiterprämie, die im Kollektivvertrag eines Beschäftigers vereinbart ist, auch an überlassene Arbeitnehmer:innen steuerfrei ausbezahlt werden kann, sofern ein arbeitsrechtlicher Anspruch auf die Auszahlung der Mitarbeiterprämie besteht. Dies ist unabhängig davon, ob auch der Kollektivvertrag des Überlassers eine solche Prämie vorsieht.