Feststellung einer Kostenerhöhung für das Bewachungsgewerbe 2024
Ergebnisprotokoll der 147. Sitzung der Unabhängigen Schiedskommission
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Der Fachverband der gewerblichen Dienstleister erlaubt sich bekanntzugeben, dass bei der Unabhängigen
Schiedskommission beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) in ihrer 147. Sitzung vom 15. Dezember 2023 die Feststellung einer Kostenerhöhung für das Bewachungsgewerbe berwirkt werden konnte.
Die Unabhängige Schiedskommission hat (für Verträge mit öffentlichen Auftraggebern) eine Kostenerhöhung für das Bewachungsgewerbe von 9,50 % (für alle Kostenanteile, insbesondere owohl für die Lohnkosten als auch für die Sonstigen Kosten) mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 2024 festgestellt.
>>Ergebnisprotokoll der 147. Sitzung der Unabhängigen Schiedskommission beim BMAW (PDF)