Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker, Bundesinnung
Berufsausbildungsgesetz
Lehrausbildung als Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker
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Das Berufsausbildungsgesetz bildet die rechtliche Grundlage jeder Ausbildung in Österreich. Damit gilt das Gesetz auch für die Lehrausbildung als Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker. Diese Gesetzt wird im Bundesberufsausbildungsbeirat (BBAB) erarbeitet.
- Berufsausbildungsgesetz (ausgegeben am 26.6.2008)
Stand: 29.10.2019