Versicherungen in der Bauwirtschaft
Versicherungsinformation und Risikomanagement
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Versicherungspflicht für das Baumeistergewerbe
„Das Errichten von Bauwerken sowie Bautätigkeiten generell sind mit besonderen Gefahren verbunden. Es wurde mit der 5. GewONov 2010 eine Regelung für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen geschaffen. Zur Absicherungen dennoch verursachter Schäden wäre auch eine Haftpflichtversicherung für das Baumeistergewerbe einschließlich der dem Baumeistergewerbe entstammenden Teilgewerbe konsequent“ (RV 1800 BlgNR 24. GP, 2). Mit diesen kurzen Worten begründete der Gesetzgeber 2012 die erstmalige Einführung einer Pflichtversicherung für das Baumeistergewerbe (BGBl I 85/2012).
Die Versicherungspflicht trifft alle Gewerbetreibenden, die das Baumeistergewerbe oder einen Teilbereich des Baumeistergewerbes ausüben. Namentlich umfasst dies folgende Befugnisse: Baumeister (auch solche, die ihre Gewerbeberechtigung z. B. auf Planung, Berechnung, Bauleitung eingeschränkt haben); Maurermeister; Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf … (zB. Erdbau, ausführende Tätigkeiten, Betonbohren und -schneiden).
Die Versicherungsdeckung muss je nach jährlichem Umsatz (§ 221 Abs 2 Z 2 iVm § 221 Abs 4 UGB) entweder mind. € 1 Mio. oder mind. € 5 Mio. pro Schadensfall betragen. Hierbei darf ein Selbstbehalt von höchstens 5% dieser Summen pro Schadensfall vereinbart werden.
- Versicherungspflicht für das Baumeistergewerbe
Dr. Christoph Wiesinger, Auszug ÖGEBAU-Journal 2013 - Rahmenvereinbarung Planerhaftpflicht bei Consultor
Leitfaden Versicherungsinformation für Bauunternehmen
Bauunternehmer müssen beim Abschluss von Versicherungsverträgen häufig auf Basis unvollkommener Informationen entscheiden. Die Entwicklung in Richtung "Versicherung jeder Art von Unsicherheit" hat, nicht zuletzt aufgrund der Marktnachfrage, eine unüberschaubare Vielfalt von Produkten mit sich gebracht.
Die Bundesinnung Bau hat in Zusammenarbeit mit der Versicherungsberatungs- GmbH einen übersichtlichen und stark komprimierten Überblick erarbeitet. Dieser auf die Bedürfnisse der Bauwirtschaft abgestellte Versicherungsleitfaden soll als Orientierungshilfe und Entscheidungsgrundlage bei der Konzeption des betrieblich erforderlichen Versicherungsschutzes dienen.
Eine exemplarische Darstellung von Risken und Versicherungssparten soll die Einordnung nach wesentlichen und unwesentlichen Risken erleichtern und als Grundlage für die Erstellung eines individuellen Risikoprofiles dienen. Nachdem das Schicksal einzelner Personen oftmals eng mit dem des Unternehmens verbunden ist, wird auch den persönlichen Versicherungen (z.B. Unfall, Ableben) eine besondere Bedeutung beigemessen. Grundkonzept des Leitfadens ist die Erstellung von Risikokategorien unter Berücksichtigung einschlägiger Messgrößen.
Versicherungsdrehscheibe und -handbuch
Als Vertiefung des Versicherungsleitfadens, der einen Überblick zur Prioritäten-Einordnung von Bauversicherungen darstellt, hat die Bundesinnung Bau in Zusammenarbeit mit der Styriawest GmbH ein Informations-Werkzeug über baurelevante Versicherungsprodukte erstellt.
In Form einer leicht handhabbaren Drehscheibe werden betrieblichen Risikobereichen (Produktions- und Dienstleistungsrisiko, innerbetriebliches Vermögensrisiko) und charakteristischen Risikogruppen (substanzbezogenes Bestandsrisiko, Mobilitäts- und Verwendungsrisiko, normatives und technisches Haftungsrisiko) einschlägige Versicherungsprodukte gegenübergestellt.
In einem zugehörigen elektronischen Handbuch finden Sie detaillierte Informationen, Rahmenbedingungen und Vertragshinweise zur jeweiligen Produktart.
Die Versicherungsscheibe erhalten Sie kostenlos bei Ihrer Landesinnung Bau.
Baurücklassversicherung
Im täglichen Geschäftsleben verlangen Auftraggeber oftmals Sicherstellungen (Haftrücklässe, Deckungsrücklässe, Erfüllungsgarantien, Vadien, …) für die Abwicklung der Geschäftsfälle. Versicherungsgarantien ersetzen hierbei zunehmend die bisher üblichen Bankgarantien.
Die sogenannte Versicherungsgarantie ist rechtlich der Bankgarantie gleichgestellt, bietet jedoch den bedeutsamen Vorteil, dass Ihre Kreditlinie bei der Bank nicht belastet wird. Der Versicherungsrahmen wird anders als die Bankgarantie nicht dem Obligo der Bank zugerechnet und wirkt sich somit nicht einschränkend auf Kreditlinien aus. Das Freispielen von Liquiditätsfreiräumen ist somit über Versicherungen weitaus effizienter als über Bankgarantien.
Beispiele für solche Angebote finden Sie auf der Website der BAV Koban GmbH sowie der Website der Styriabau.
Diverse Unternehmensservices
Unter https://mysp.at/ finden Sie weitere Informationen und Serviceangebote diverser Dienstleister zu nachstehenden Themen:
Vermögenschadenberatung für planende Baumeister
Maßgeschneiderte, individuelle Versicherungslösungen für freiberuflich Tätige, spezifische Branchengruppen, Interessensvertretungen und Versicherungs-Maklerkollegen. Schwerpunkt in der Entwicklung von komplexen Deckungskonzepten für die Bereiche Unternehmens-, Vermögensschadenhaftpflicht- und Rechtsschutzversicherung, die mit in- und ausländischen Versicherungen verhandelt werden.
Beratung Versicherungsgarantien
Umfassende Beratung und innovative Garantielösungen über Versicherungen. Schonung der eigenen Kreditlinie und Freispielen von Liquiditätsfreiräumen bei bestem Service und zu günstigen Konditionen. Versicherungsrahmen ohne Sicherheiten, einfache Beantragung und rasche Ausstellung der einzelnen Garantien ohne jegliche Ausstellungsgebühren.
Rechtsberatung Bauwesen
Umfassende Beratung und Vertretung in rechtlichen Belangen des Wirtschaftsrechts mit Schwerpunkt Vertragsrecht, Gewährleistungsrecht, Schadenersatzrecht, Erbrecht, Bauvertragsrecht, im speziellen mit der Errichtung und Überprüfung von Verträgen, Vertretung vor Behörden und Gerichten.
Rechtsberatung Umweltthemen
Innovative rechtliche Vertretung mit dem Schwerpunkt Öffentliches Recht und einer Spezialisierung auf Wirtschafts-, Umwelt- und Infrastrukturrecht. Frühzeitige Unterstützung von Projekten bei behördlichen Genehmigungsverfahren und komplexen Sachverhalten. Koordination von Umweltverfahren, Gestaltung von Raumordnungsprozessen mit „Städtebaulichen Verträgen“ und Beratung und Vertretung in Bau- und Anlageverfahren.
Stand: 29.03.2022