Aktionsplan nachhaltige öffentliche Beschaffung (naBe)
Lesedauer: 1 Minute
Der Aktionsplan für nachhaltige Beschaffung "naBe" ist eine umfangreiche Sammlung von Ausschreibungskriterien für insgesamt 16 Beschäftigungsgruppen (https://www.nabe.gv.at/downloads/). Darunter befinden sich auch die naBe-Kriterien für Hochbau und Tiefbau.
Zur Anwendung des "naBe"
Die naBe-Kernkriterien sind laut Ministerratsbeschluss vom 20.7.2010 in ihrer jeweils aktuellen Fassung bei Beschaffungen von Zentralstellen des Bundes verpflichtend anzuwenden. Für Landesregierungen, Städte und Gemeinden besitzen die naBe-Kernkriterien Empfehlungscharakter. Die derzeit aktuelle Fassung der naBe-Kriterien ist seit 1. Juli 2021 gültig (siehe dazu Rundschreiben des BMJ vom 20.7.2021).
Weitere Infos des BMK zu Zielen und Anwendungsbereich des naBe
Die naBe-Kriterienkataloge für Hochbau und Tiefbau sind umfangreiche und über die Jahre gewachsene Sammlungen von möglichen Maßnahmen und Ausschreibungskriterien für umweltgerechtes und nachhaltiges Bauen. Darin sind sowohl bestehende gesetzliche Anforderungen (z.B. Abfallrecht oder OIB-Richtlinien), freiwillige Kriterien (z.B. klimaaktiv) als auch Erkenntnisse aus Pilotprojekten (z.B. Social Urban Mining) enthalten. Die sinnvolle, technisch und wirtschaftliche Anwendung der Kriterien richtet sich nach dem jeweiligen Bauvorhaben, den verfügbaren Ressourcen und den örtlichen Gegebenheiten der Baustellen. Zum Anwendungsbereich, zur Verbindlichkeit und zum Empfehlungscharakter der naBe-Kriterien siehe die obigen Ausführungen.