Eine Hand hält einen Stift und unterzeichnet ein Dokument
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Sparte Bank und Versicherung

Ombudsstelle der österreichischen Pensionskassen

Schlichtungsstelle

Lesedauer: 1 Minute

11.12.2024

Die Ombudssstelle der Österreichischen Pensionskassen ist eine Einrichtung zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten über Verpflichtungen aus einem Pensionskassenvertrag zwischen einer in Österreich konzessionierten Pensionskasse sowie einem Anwartschafts- oder Leistungsberechtigten.

Der Fachverband der Pensions- und Vorsorgekassen der WKÖ ist Träger der Ombudsstelle – der Ombudsmann/-frau ist Leiter des Verfahrens, weisungsfrei und unabhängig.

Viele Meinungsverschiedenheiten oder auch nur Missverständnisse können im direkten Kontakt mit ihrer Pensionskasse einvernehmlich geklärt werden. Wenden Sie sich daher zuerst direkt an Ihre Pensionskasse, wenn Sie mit deren Dienstleistung oder Produkt nicht zufrieden sind.

Die Verfahrensordnung der Ombudsstelle der Österreichischen Pensionskassen sieht vor, dass Sie zunächst versucht haben, mit der betroffenen Pensionskasse zu einer Einigung zu gelangen. Erst wenn diese Bemühungen erfolglos geblieben sind, kann ein Verfahren eingeleitet werden.

Um ein Verfahren durchführen zu können, ist eine entsprechende Erklärung des Beschwerdeführers notwendig, in der er die Pensionskasse ausdrücklich vom Datenschutz gegenüber der Ombudsstelle entbindet.

Der Ombudsmann/-frau sowie alle Beteiligten sind gegenüber Außenstehenden zur Verschwiegenheit über alle Tatsachen verpflichtet, die ihnen im Rahmen des Verfahrens anvertraut oder sonst bekannt werden. Sie habe die im Rahmen des Verfahrens erstellten oder ihnen übergebenen Unterlagen vertraulich zu behandeln.

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