Skyline von Ho-Chi-Minh-Stadt, Hauptstadt von Vietnam
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Vietnam: Recht, Steuern, Investitionen

Von Entsendung bis Firmengründung: Lokales Fachwissen – unbürokratisch und verlässlich

Lesedauer: 9 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Beratung in Rechtsfragen

Andere Länder, andere Regeln: Bei Export, Import und Firmengründung müssen lokale Gesetze beachtet werden. Damit Sie nicht in teure Verfahren verwickelt werden, gilt: Besser vorher abklären, was die Spielregeln sind.

Für eine fachliche Erstberatung ist das AußenwirtschaftsCenter Ho Chi Minh City die richtige Adresse. Wenn rechtsanwaltliche Expertise gefragt ist, vermitteln wir vertrauenswürdige Kanzleien aus unserem lokalen Netzwerk. 

Sie wollen eine Niederlassung gründen? Rechtsform, Standortwahl, Steuern, Arbeitsrecht, Visa für entsandtes Personal, Versicherungen, Finanzierungen – wir bereiten Sie vor und helfen Ihnen durch.

Dazu gibt es Startgeld für Mutige: Das Förderprogramm go-international erleichtert Ihnen Markteintritt, Marktbearbeitung und die Gründung einer Niederlassung im Ausland und ist Teil der Internationalisierungsoffensive des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft und der Wirtschaftskammer Österreich. 

Rechtssystem und Vertragsrecht 

Seit Beitritt Vietnams zur Welthandelsorganisation (World Trade Organisation, WTO) wurde über die letzten fast 20 Jahre eine Vielzahl von Gesetzen eingeführt, angepasst oder zum Teil vollständig nach internationalen Vorbildern erneuert. Eine ähnliche Modernisierung und Internationalisierung erfolgte in den letzten Jahren mit Blick auf die neuen multilateralen Handelsabkommen, die Vietnam geschlossen hat. Vietnams Gesetze werden durch eine Vielzahl von Durchführungsbestimmungen (Decrees, Circulars, Decisions etc.) auf unterschiedlichen Ebenen konkretisiert. Diese haben in der Rechtspraxis eine wesentlich höhere Bedeutung als die an sich übergeordneten Gesetze. Durch die Häufigkeit und Schnelligkeit beim Erlass neuer Durchführungsbestimmungen kommt es in der Praxis immer wieder zur Überlappung von Vorschriften sowie teilweise zu offenen Widersprüchen bestimmter Regelungen.

Justizwesen und Rechtsprechung in Vietnam sind noch nicht mit österreichischen Standards vergleichbar, obgleich in den letzten Jahren erhebliche Fortschritte gemacht wurden, insbesondere im Bereich der vietnamesischen Schiedsgerichtsbarkeit (Vietnam International Arbitration Centre). Die Vollstreckung ausländischer Gerichtsurteile, beispielsweise aus Österreich, ist in Vietnam sehr schwierig bis praktisch unmöglich.

Das vietnamesische Vertragsrecht kennt keine besonderen Formvorschriften für Kaufverträge. Zulässig sind somit sowohl mündliche, als auch schriftliche Verträge, sowie die Vereinbarung per elektronischem Schriftverkehr. Die Schriftform ist für Kaufverträge allerdings dringend anzuraten. Für den vietnamesischen Vertragspartner muss im Geschäftsverkehr der gesetzliche Vertreter (legal representative) oder ein durch eine gültige Vollmacht befugter Vertreter unterzeichnen. Es sollte darauf geachtet werden, dass der vietnamesische Vertragspartner bei der Unterfertigung von Verträgen und Dokumenten auch den offiziellen Firmenstempel anbringt.

Die Vereinbarung Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ist in Vietnam erlaubt und in der Praxis weit verbreitet. Spezielle gesetzliche Regelungen dafür gibt es nicht; die Zulässigkeit der Verwendung von AGB resultiert vielmehr aus der allgemeinen Vertragsfreiheit der Parteien. Voraussetzung einer wirksamen Vereinbarung von AGB ist, dass diese zum Vertragsbestandteil gemacht wurden und die Parteien damit zum Ausdruck bringen, dass die AGB integraler Bestandteil der Gesamtvereinbarung sein sollen. Aus Gründen der Beweissicherung und zur Vermeidung von Streitigkeiten empfiehlt es sich jedoch in jedem Fall dringend, die AGB in Form eines Annex zu einem konkreten individuellen Vertrag zum integralen Bestandteil des Vertrages (bzw. der Gesamtvereinbarung) mit dem vietnamesischen Vertragspartner zu machen, und zu diesem Zwecke auch ins Vietnamesische übersetzen zu lassen.

Die Vertragssprache kann prinzipiell frei gewählt werden. Auch wenn Englisch zunehmend Verbreitung findet, bleibt Vietnamesisch aber die offizielle Amtssprache, insbesondere im Geschäftsverkehr und auch vor Gericht. In der Praxis empfiehlt es sich daher, stets zweisprachige Versionen der relevanten Vertragsdokumentation zu erstellen. Zudem sollte im Vertrag insoweit immer ausdrücklich der Vorrang der englisch- bzw. deutschsprachigen Version fixiert werden. Grenzen bestehen allerdings dort, wo zwingende vietnamesische Vorschriften den Vorrang der vietnamesisch-sprachigen Version vorsehen (etwa bei familienrechtlichen Sachverhalten oder Immobilienverträgen).

Arbeitsrecht und Entsendung

Das vietnamesische Arbeitsgesetzbuch (Vietnamese Labour Code, VLC) wurde im November 2019 novelliert und trat am 1.1.2020 in Kraft. Zur Implementierung wurde außerdem Dekret Nr. 145/2020/ND-CP erlassen, welches mit 1.1.2021 in Kraft trat. Neben dem VLC sind das Sozialversicherungsgesetz von 2016 (Law on Social Insurance) sowie die darauf aufbauenden erlassenen Dekrete und Rundschreiben zu beachten; außerdem das Krankenversicherungsgesetz (Law on Health Insurance), welches seit 2009 in Kraft ist. Die wichtigste zuständige Behörde ist das Ministry of Labour, War Invalids and Social Affairs (MOLISA), landesweit vertreten durch die lokalen Zweigstellen (DOLISA).

Zeitlich befristete Arbeitsverträge dürfen seit Jänner 2021 nur noch einmal verlängert werden, danach ist ein unbefristeter Arbeitsvertrag abzuschließen. Da das vietnamesische Arbeitsrecht tendenziell arbeitnehmerfreundlich ist, ist es üblich und anzuraten, bei der erstmaligen Einstellung eine Probezeit sowie eine Befristung vorzusehen.

Die Beschäftigung von Ausländern in Vietnam ist erlaubt, in der Regel jedoch auf Führungspositionen oder solche Posten beschränkt, die eine besondere Qualifikation erfordern. In den letzten Jahren ist es in der Praxis für vietnamesische Arbeitgeber schwieriger geworden, den Bedarf an ausländischen Arbeitskräften zu rechtfertigen. 

Ausländische Staatsangehörige, die 30 Tage oder länger in Vietnam arbeiten möchten, benötigen eine Arbeitserlaubnis, sofern kein Ausnahmetatbestand besteht. Einschlägige Regelungen enthalten der Labour Code und Dekret Nr. 152/2020/ND-CP, welches durch Dekret Nr. 70/2023/ND-CP ergänzt wurde.

Arbeits- und steuerrechtliche Implikationen von Entsendungen nach Vietnam bedürfen einer Einzelfallprüfung. Zur fachlichen Beratung kontaktieren Sie bitte das AußenwirtschaftsCenter Ho Chi Minh City

Steuerliche Rahmenbedingungen 

Ausländische Investoren und Unternehmer, die in Vietnam geschäftlich tätig sind, unterliegen der Körperschaftssteuer (CIT), der Steuer für ausländische Unternehmer (FCT), der Mehrwertsteuer (VAT), der Einkommenssteuer (PIT) und in einigen Fällen der Sonderumsatzsteuer (SCT) sowie bestimmten Einfuhrzöllen (im Falle des Außenhandels). Vietnam hat mittlerweile zudem auch einen modernen Rechtsrahmen für Verrechnungspreise entwickelt. In einigen Fällen kann es für ausländische Investoren zu einer Doppelbesteuerung kommen, die durch Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) beseitigt bzw. korrigiert werden kann, indem die DBA Steuerbefreiungen festlegen oder den Betrag der in Vietnam zu zahlenden Steuern für Einwohner der Unterzeichnerstaaten der DBA entsprechend reduzieren. Praktisch wichtig ist auch, dass gesetzlichen Vertretern eines ausländisch investierten Unternehmens die Ausreise aus Vietnam untersagt werden kann, wenn das Unternehmen seine Steuern in Vietnam nicht rechtzeitig und vollständig bezahlt hat.

Von der Körperschaftssteuer erfasst werden in- und ausländische Gesellschaften und Organisationen, die in Vietnam investiert haben oder Einnahmen aus Vietnam beziehen. Der reguläre Körperschaftssteuersatz beträgt 20 %. Für Investitionen im High-Tech-Sektor, in strukturschwachen Regionen und in Projekte von besonderer Bedeutung können Vorzugssätze vergeben werden.

Das vietnamesische Steuerrecht verfügt über Regelungen zu Verrechnungspreisen, die definieren, wann eine Transaktion zwischen „verbundenen Unternehmen“ vorliegt und wie der entsprechende marktübliche Preis durch Drittpreisvergleich zu berechnen ist.

Der Mehrwertsteuer unterliegen grundsätzlich sämtliche in Vietnam hergestellten, gehandelten und konsumierten Güter bzw. Dienstleistungen. Der Standardsteuersatz beträgt 10 %. Vietnamesische Unternehmen müssen Mehrwertsteuer auf den Wert der in Vietnam gelieferten Waren oder Dienstleistungen berechnen. Mehrwertsteuer wird auch auf den verzollten Wert importierter Waren erhoben. Der Importeur muss gleichzeitig mit der Zahlung der Einfuhrabgaben die Mehrwertsteuer an die Zollbehörden abführen. Für importierte Dienstleistungen wird die Mehrwertsteuer über den Mechanismus der Foreign Contractor Tax erhoben.

Damit die Vorsteuer anrechenbar ist, muss der Steuerzahler immer eine ordnungsgemäße Mehrwertsteuerrechnung erhalten. Unternehmen können vorgedruckte Rechnungen, selbstgedruckte Rechnungen oder elektronische Rechnungen („E-Invoices“) verwenden. Der bisher geltende Schwellenwert von 20 Mio. VND für Barzahlungen wird mit 1. Juli 2025 aufgehoben. Nunmehr ist zur Anrechenbarkeit der Vorsteuer stets eine Dokumentation der bargeldlosen Zahlung erforderlich. Mit der Abschaffung des Schwellenwerts möchte der Gesetzgeber die Einführung elektronischer Zahlungen weiter fördern, um damit die fehlende Transparenz von Barzahlungen weiter zu verringern.


Doppelbesteuerungsabkommen

Österreich hat mit zahlreichen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Diese verhindern eine doppelte Besteuerung bei grenzüberschreitenden Aktivitäten. Das Bundesministerium für Finanzen stellt wichtige Informationen sowie eine Liste aller österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen zur Verfügung.

Vietnam hat mit über 80 Ländern Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet, darunter mit Österreich und den meisten westeuropäischen Ländern. Eine Reihe weiterer Abkommen befinden sich in verschiedenen Verhandlungsphasen.

Firmengründung und Investition 

Vietnam hat sich seit dem Beitritt zur Welthandelsorganisation (WTO) im Jahr 2007 zu einem attraktiven Investitionsziel entwickelt und nimmt in einigen Branchen eine fixe Position in der Lieferkette multinationaler Unternehmen ein. Bisher haben in Vietnam ungefähr 55 österreichische Unternehmen eigene Niederlassungen gegründet. Ein Drittel davon sind Produktionsstätten. In den letzten Jahren gibt es aber auch einen Trend zur Gründung von Vertriebs- und Servicegesellschaften, um das volle Marktpotential Vietnams auszuschöpfen. Ein positives Stimmungsbild der österreichischen Niederlassungen zeichnet die jährlich durchgeführte „Global Business Barometer Surveydes AußenwirtschaftsCenter Ho Chi Minh City.

Die Rahmenbedingungen für Investitionen und die Voraussetzungen für Unternehmensgründungen in Vietnam werden vom Investitionsgesetz (Law on Investment, LOI) und vom Unternehmensgesetz (Law on Enterprises, LOE) geregelt. Während das LOI Rahmen und Grenzen für ausländische Investitionsvorhaben in Vietnam definiert, regelt das LOE die gesellschaftsrechtlichen Voraussetzungen der Geschäftstätigkeit in Vietnam. Dazu gehören insbesondere die in Vietnam verfügbaren Gesellschaftsformen sowie deren Organisationsstruktur, die Gesellschaftsgründung sowie die allgemeine Corporate Governance. Der Regierung wird im LOI das Recht eingeräumt, die Investitionsbedingungen für Investoren im Verordnungsweg zu regeln, wodurch im Vergleich mit dem regulären Gesetzgebungsprozess rascher und situationsbezogener reagiert werden kann.

Ausländischen Investoren sind grundsätzlich sämtliche Geschäftsaktivitäten in Vietnam erlaubt, die nicht ausdrücklich gesetzlich verboten oder beschränkt sind. Investitionen österreichischer Unternehmen in Vietnam erfolgen in der Praxis meist durch Gründung einer “Limited Liability Company“ oder “Shareholding Company“. Soweit rechtlich und tatsächlich möglich, wird dabei häufig die Gründung einer 100%igen Tochtergesellschaft angestrebt.

Sofern ausländische Investoren in Vietnam mehr als 50 % der Anteile an einer neu zu gründenden oder einer im Rahmen einer M&A Transaktion zu erwerbenden vietnamesischen Kapitalgesellschaft erwerben wollen, benötigen sie vor Gründung eine Investitionslizenz (Investment Registration Certificate) oder im Falle des Anteilserwerbs an einer bestehenden vietnamesischen Kapitalgesellschaft eine Erwerbsgenehmigung (Acquisition Approval), in der die Lizensierungsbehörde zunächst die sachliche und wirtschaftliche Schlüssigkeit des Investitionsvorhabens in einem eigens dafür vorgesehenen Verfahren überprüft. Zuständige Behörde ist in aller Regel das Department of Planning and Investment der jeweiligen Stadt oder Provinz. Für bestimmte Investitionsprojekte ist zusätzlich eine Investitionsgenehmigung (Investment Policy Approval) notwendig. Alle in Vietnam operierenden Unternehmen benötigen außerdem eine Geschäfts-/Unternehmenslizenz (Enterprise Registration Certificate), welche die gesellschaftsrechtliche Seite der Unternehmensgründung regelt.

Österreichische Unternehmen und Niederlassungen können den Fachreport "Vietnam: Firmengründung und Steuern" (4. Auflage, 2025) kostenlos per E-Mail beim AußenwirtschaftsCenter Ho Chi Minh City anfordern. 

Investitionsschutz

Über 60 bilaterale Investitionsschutzabkommen schützen österreichische Unternehmen mit Auslandsinvestitionen vor Benachteiligung und entschädigungsloser Enteignung. Wir geben Ihnen einen Überblick über die Handels- und Investitionsabkommen der EU mit Drittstaaten. Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft veröffentlicht eine Liste aller bilateralen österreichischen Investitionsschutzabkommen.

Zwischen Vietnam und Österreich besteht ein bilateraler Investitionsförderungs- und -schutzvertrag, der am 27.3.1995 unterzeichnet wurde. Dieser soll künftig durch das Investitionsschutzabkommen zwischen der EU und Vietnam (EVIPA) ersetzt werden, dessen Ratifizierung allerdings noch aussteht.

Auch im vietnamesischen Investitionsgesetz finden sich Regelungen zum Bestandschutz ausländischer Investitionen. Diese beinhalten unter anderem, dass rechtmäßig erworbene Vermögenswerte sowie investiertes Kapital nicht grundlos verstaatlicht oder konfisziert werden dürfen. Weiters sind Regelungen zum Schutz des geistigen Eigentums, des Marktzutritts und der Überführung von Gewinnen aus Direktinvestitionen vorhanden.

Vertretungsvergabe

Die Wahrscheinlichkeit, in Vietnam auf unseriöse oder unprofessionelle Vertragspartner zu stoßen, ist größer als in Österreich. Entscheidender Erfolgsfaktor für den Geschäftserfolg in Vietnam ist daher die Auswahl eines verlässlichen, lokalen Partners, der vor Ort die Akquise durchführt und die Kunden- und Behördenkontakte pflegt.

Die Wahl des richtigen Vertriebskanals hängt wiederum von der Branche, der Art des Produktes sowie der Zielgruppe ab. Während industrielle Güter teilweise direkt oder über einen regionalen Distributor/Agenten vertrieben werden, ist für Konsumgüter ein lokaler Partner (Generalimporteur, Großhändler, Einzelverkäufer) für den Import unumgänglich. Zu prüfen ist gegebenenfalls auch die Eignung des lokalen Partners hinsichtlich Online-Vertriebskanälen und etwaigen Einfuhr- und Vertriebslizenzen.

Abhängig von der jeweiligen Branche wird es u.U. sinnvoll sein, mehrere für unterschiedliche Regionen zuständige Vertreter zu suchen oder mit Distributoren zusammenzuarbeiten, die in allen wichtigen Regionen vertreten sind. Insbesondere zwischen Nord- und Südvietnam bestehen auch (geschäfts)kulturelle Unterschiede und sprachlich unterschiedliche Nuancen, die es zu berücksichtigen gilt.

Verlässliche und professionelle vietnamesische Joint-Venture-Partner müssen aktiv gesucht werden, da viele davon ihre ausländischen Geschäftspartner bereits gefunden haben und insoweit gar nicht aktiv auf der Suche sind. Zudem ist in manchen Fällen bereits die Anzahl geeigneter Kandidaten von vornherein begrenzt, da nur wenige potenzielle Joint-Venture-Partner über bestimmte, zwingend erforderliche Qualifikationen verfügen (z.B. in Bezug auf Kapital, Know-how oder Lizenzen).

In Vietnam gibt es noch keine umfassenden, öffentlich zugänglichen Firmenverzeichnisse, was gerade den Ersteinstieg in den Markt schwierig und zeitaufwendig gestaltet. Im Internet verfügbare Informationen geben meist nur rudimentär Aufschluss über potentielle Geschäftspartner. Grund dafür sind die geringe Datenqualität sowie unvollständige und häufig veraltete Informationen.

Stand: 10.03.2025