Drei EU-Flaggen flattern im Wind nebeneinander
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Spedition und Logistik, Fachgruppe

CSDDD im Amtsblatt der EU

Lesedauer: 1 Minute

08.07.2024

Die RL (EU) 2024/1760 über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (EU-Lieferketten-RL; CSDDD) ist am 5.7.2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden. Am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung tritt sie in Kraft und muss dann innerhalb von zwei Jahren bis spätestens 26.7.2026 national umgesetzt werden. 

Je nach Unternehmensgröße gelten unterschiedliche Übergangszeiträume: 

  • Ab 26.7.2027 gilt die RL für Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und 1,5 Milliarden Euro Umsatz.
  • Ab 26.7.2028 verringern sich die Schwellenwerte auf 3.000 Beschäftigte und 900 Millionen Euro Umsatz.
  • Ab 26.7.2029 verringern sich die Schwellenwerte in einem letzten Schritt auf 1.000 Beschäftigte und 450 Millionen Euro Umsatz. 

Hier finden Sie den aktuellen RL-Text: 

RL-Text (DE-Version)


Weitere Informationen zur EU-Lieferketten-RL finden Sie in unserem Nachbericht zum Supply Chain Summit 2024.

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