Aserbaidschan: Kaution für die Durchfuhr von alkoholischen Getränken und Tabakwaren wird verlangt
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Das staatliche Zollkomitee der Republik Aserbaidschan (ABDA) hat bekannt gegeben, dass gemäß Artikel 258.1.4 des aserbaidschanischen Zollkodexes für die Durchfuhr von alkoholischen Getränken und Tabakwaren ab dem 1. Oktober 2024 eine Sicherheitsleistung verlangt wird, um die Zahlung möglicher Zollschulden sicherzustellen.
Die Höhe der Kaution beträgt mindestens umgerechnet 200.000 USD für jedes Transitfahrzeug. Am Tag der Genehmigung der Zollanmeldung muss der Zollbehörde ein Dokument vorgelegt werden, das die Hinterlegung von Geldern in Form einer Bankeinlage in der Landeswährung (Manat) gemäß dem von der Zentralbank der Republik Aserbaidschan festgelegten Wechselkurs bestätigt.
Die neuen Zollvorschriften gelten für die folgenden HS-Codes:
Tabakwaren:
- 2402
- 240311
- 2403191009
- 2403199009
- 240391
- 2403991000
- 2403999003
- 240411
Alkoholische Getränke:
- 2203
- 2204
- 2205
- 2206
- 220710
- 2208
Die International Road Transport Union (IRU) hat sich gemeinsam mit ABADA an das staatliche Zollkomitee der Republik Aserbaidschan gewandt, um Klarstellungen bezüglich des Transits von Waren im Rahmen des TIR-Übereinkommens sowie Richtlinien für die Bereitstellung einer Kaution für Transportunternehmen zu erhalten, damit diese die neuen Zollanforderungen erfüllen können.
Aktualisierte Informationen werden zu gegebener Zeit folgen.
Quelle: Staatliches Zollkomitee von Aserbaidschan, ABADA