Güterbeförderungsgewerbe, Fachgruppe
Verhandlungsergebnis KV Kleintransport (Arbeiter)
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18.12.2024
ACHTUNG: Folgende Verhandlungsergebnisse sind vorläufig und erst mit beidseitiger Unterfertigung der Sozialpartner und Hinterlegung beim Bundeseinigungsamt wirksam. Die konkrete Ausformulierung der rahmenrechtlichen Anpassungen erfolgt in den nächsten Tagen.
Lohnrechtlicher Teil:
- Die KV-Mindeststundenlöhne werden per 01.01.2025 um 3,5 % erhöht.
- Per 01.01.2026 darf der kollektivvertragliche Mindestmonatslohn in der Kategorie b) nicht unter EUR 2.000,00 liegen.
- Per 01.01.2027 darf der kollektivvertragliche Mindestmonatslohn in der Kategorie a) nicht unter EUR 2.000,00 liegen.
Rahmenrechtliche Vereinbarungen:
- Der Durchrechnungszeitraum wird auf bis zu 52 Wochen ausgedehnt. (Artikel VI 3.1)
Die wöchentliche Normalarbeitszeit kann in einzelnen Wochen eines Durchrechnungszeitraumes von bis zu 52 Wochen auf 48 Stunden ausgedehnt werden, wenn innerhalb dieses Durchrechnungszeitraumes die wöchentliche Normalarbeitszeit 40 Stunden nicht überschreitet. Die tägliche Normalarbeitszeit beträgt maximal 10 Stunden.
- Die 100 Stunden-Grenze hinsichtlich des Zeitguthabens wird auf 80 reduziert. (Artikel VI Pkt 3.2.)
Während der Dauer des Durchrechnungszeitraumes darf höchstens ein Zeitguthaben von 80 Stunden laufend bestehen. Sobald innerhalb eines Durchrechnungszeitraumes das Zeitguthaben an Normalarbeitszeit mehr als 80 Stunden beträgt, ist dieser übersteigende Teil mit einem Zuschlag von 50 % des Grundstundenlohnes als Überstunden auszubezahlen. Die Auszahlung ist gemeinsam mit der Lohnabrechnung des Folgemonats vorzunehmen. Die Vereinbarung der Abgeltung von Überstunden durch Zeitausgleich ist weiterhin zulässig (§ 10 Abs 2 AZG).
- Fortzahlung des Lohnes bei Arbeitsverhinderung (Artikel XI 2.)
Für den ersten Volksschultag eines Kindes (leibliches Kind oder Stief, Pflege- oder Adoptivkindes), sofern dieser auf einen Arbeitstag fällt – 1 Arbeitstag.
Die Änderungen treten mit Wirkung des 01.01.2025 in Kraft, sofern im Text zuvor kein anderes Datum festgelegt wurde (lohnrechtlicher Teil, Erhöhungen per 01.01.2026 bzw. 01.01.2027)
Die Änderungen werden demnächst auf unserer Homepage veröffentlicht.