Weißes Paragrafenzeichen lehnt an grauer Wand auf hellem Parkettboden stehend
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Güterbeförderungsgewerbe, Fachgruppe

Ungerechtfertigte Bestrafung von Sondertransporten

Klärung durch das BMK erwartet 

Lesedauer: 1 Minute

09.07.2024

In der letzten Zeit kam es in verschiedenen Bundesländern wiederholt vor, dass Sondertransporte sanktioniert wurden, weil die Bodenfreiheit (auch als Bauchfreiheit bekannt) als zu niedrig eingestuft wurde. Dabei handelt es sich um den Abstand zwischen dem niedrigsten festen Punkt des Fahrzeugs, der sich unter oder zwischen den Achsen befindet, und dem Boden beziehungsweise der Fahrbahn. Diese Regelung ist jedoch bei schweren Nutzfahrzeugen oder Transporten mit schweren Nutzfahrzeugen nicht anwendbar.

Solche Bestrafungen sind daher ungerechtfertigt und sollten angefochten werden. Das Bundesministerium für Klimaschutz (BMK) wird demnächst eine Klarstellung veröffentlichen, die bestätigt, dass solche Sanktionen unzulässig sind.

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