Sparte Transport und Verkehr

Elektronisches Beförderungspapier

Vorschriften ADR/RID/ADN

Lesedauer: 1 Minute

16.05.2024

In den Vorschriften ADR/RID/ADN ist bereits jetzt die Verwendung eines elektronischen Beförderungspapiers erlaubt, wenn die Datenverarbeitung „den juristischen Anforderungen hinsichtlich der Beweiskraft und der Verfügbarkeit während der Beförderung mindestens den Verfahren mit schriftlichen Dokumenten entspricht“ (5.4.0.2 ADR).

Das RID/ADR/ADN definiert jedoch nicht, was mit dieser Gleichwertigkeit gemeint ist. Um das Ziel zu erreichen, die Verfügbarkeit von Daten, die Sicherheit und die Beweiskraft zu gewährleisten, ist es notwendig, Webdienste, Schnittstellen und eine Kommunikations-architektur zur Unterstützung der Datenkommunikation zu implementieren.

Mit der EU-Verordnung 2020/1056 über elektronische Frachtbeförderungsinformationen (eFTI – kurz für Electronic Freight Transport Information) wird die Digitalisierung der Papierdokumente bei der Güterbeförderung eingeführt. Dies betrifft auch elektronische Gefahrgutbeförderungsdokumente. Die zuständigen Behörden werden ab 2027 dazu verpflichtet, elektronisch zur Verfügung gestellte, gesetzlich vorgeschriebene Frachtbeförderungsinformationen von Unternehmen zu akzeptieren, wenn sie durch eine zertifizierte e-FTI Plattform gemäß dieser Verordnung bereit gestellt werden. Daneben besteht auch weiterhin die Möglichkeit der betroffenen Unternehmen, diese Informationen in Papierform vorzulegen. Die Verordnung wird durch eine Reihe von zu erstellenden Rechtsakten spezifiziert.

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