Lehrlingsausbildung in der Hotellerie
Informationen für Ausbilder und Ausbildungsbetriebe
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Voraussetzungen zur Lehrlingsausbildung
Um Lehrlinge ausbilden zu dürfen, müssen Unternehmen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. An erster Stelle ist eine Ausbilderqualifikation erforderlich, die im Rahmen der Ausbilderprüfung oder eines Ausbilderkurses erworben werden kann.
Für die Ausbildung von Lehrlingen ist der Ausbilder verantwortlich. Das kann der Unternehmer selber sein oder eine andere Person mit entsprechender Qualifikation. Die Wirtschaftskammer bietet mit der Ausbilder-Akademie eine praxisorientierte Ausbildung für Lehrlingsausbilderinnen und -ausbilder an.
- Ausbilder - Allgemeine Informationen
- Ausbilderprüfung: Rechtliche Regelungen und bundesweite Informationen
Wenn Sie zum ersten Mal Lehrlinge ausbilden möchten, müssen Sie bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer in Ihrem Bundesland einen sogenannten Feststellungsantrag stellen. Die Lehrlingsstelle prüft gemeinsam mit der Arbeiterkammer, ob die Voraussetzungen für eine Lehrlingsausbildung gegeben sind.
- Erstmaliges Ausbilden von Lehrlingen - Allgemeine Informationen
- Finanzielle Unterstützungen und Förderungen für Lehrbetriebe
Ausbildungsverbund
Während der Lehre muss das Berufsbild vollinhaltlich vermittelt werden. Wer das Berufsbild in seinem Unternehmen nicht zur Gänze vermitteln kann, muss mit einem anderen Betrieb einen Ausbildungsverbund eingehen. Solche Kooperationen zwischen Betrieben oder überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen sollen die Qualität der Lehrlingsausbildung in Österreich sicher stellen: Informationen zum Ausbildungsverbund
Weitere wichtige Links und Infos:
Stand: 31.07.2024