Überarbeitete Berufsbilder Koch/Köchin, Restaurantfachmann/frau und Gastronomiefachmann/frau
Seit 1. Juni 2019
Lesedauer: 4 Minuten
Was war das Ziel?
Die Ausbildung in den gastgewerblichen Berufen: Koch/Köchin, Restaurantfachmann/frau und Gastronomiefachmann/frau zeitgemäß anzupassen und den Lehrlingen die notwendigen Kompetenzen zu vermitteln.
Warum wurden die Berufsbilder erneuert?
Lehrlinge verdienen als zukünftige Fachkräfte und Zukunft der Branche die beste Ausbildung. Durch die neuen Berufsbilder soll gewährleistet werden, dass die Ausbildung auch in Zukunft höchsten Ansprüchen genügt und Ausbildungsinhalte transparent vermittelt werden können.
Wer darf ausbilden?
Jeder Gastronomie- oder Hotelleriebetrieb, der über ein entsprechendes Speisen- und Getränkeangebot verfügt (Betriebsarten wie Bars oder Cafés erfüllen die Anforderungen des Berufsbildes nur in Ausnahmefällen), kann Lehrlinge ausbilden. Die geforderten Speisen- und Getränke müssen nicht ständig angeboten werden. Die Ausbildungsinhalte können bspw. auch in Spezialitäten-Wochen, bei einem Heringsschmaus, bei der Ausrichtung von Feiern etc. vermittelt werden. Die Betreiberin oder der Betreiber muss zudem über eine absolvierte Ausbilderprüfung (§29a BAG) verfügen.
Warum „nur“ die österreichische Küche als Basis für die Ausbildung zum Koch/Köchin?
- Der Lehrberuf fußt auf der österreichischen Küche und kann vollumfänglich nur in Gastronomiebetrieben mit österreichischer Ausrichtung vermittelt werden.
- Die heimische Küche genießt aufgrund der Vielseitigkeit international ein sehr hohes Ansehen.
- Heute sind Regionalität, Saisonalität und Herkunft die Themen, die unsere Gäste interessieren. Diese sind in dem neuen Berufsbild klar dargestellt und werden den jungen Menschen auch nachhaltig vermittelt.
FAQ für Ausbildungsbetriebe
Was muss ich zukünftig bei der Lehrlingsausbildung beachten?
Die grundlegenden Inhalte der neu verordneten Lehrberufe sind gleichgeblieben. Im Vergleich zur alten Ausbildungsordnung sind die Inhalte jetzt besser strukturiert und klarer formuliert. Für Ausbildungsbetriebe ändert sich daher im Ablauf der Ausbildung nichts.
Übergangsfristen
Die Ausbildungsordnung ist seit 1. Juni 2019 in Kraft. Da keine tiefgreifenden inhaltlichen Änderungen vorgenommen wurden, war die Implementierung einer Übergangsfrist nicht notwendig. Die Bestimmungen zur neu gefassten und kompetenzorientierten LAP treten mit 1. Juni 2020 in Kraft.
Lehrstellenwechsel
Der Wechsel einer Lehrstelle ist für Lehrlinge auch weiterhin möglich. Um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten sollte ein Wechsel nicht während des Ausbildungsjahres geschehen.
Im Detail:
1. Die Inhalte wurden kompetenzorientiert formuliert und in einer transparenten Art und Weise neu arrangiert
Alt:
1. Lehrjahr: Selbständiges Durchführen von Vorbereitungsarbeiten und Kenntnis der Schneidetechniken.
Neu:
Der Lehrling kann… | |
1. Lehrjahr | |
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4.1 | Arbeitsutensilien und Zutaten rezeptbezogen vorbereiten. Er/Sie kann insbesondere:
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4.2 | Salat, Obst und Gemüse küchenfertig vorbereiten. Er/Sie kann insbesondere:
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4.3 | unterschiedliche Schneidetechniken anwenden. |
Alt:
Mitwirken bei der Zusammenstellung der Speisekarte und von Speisenfolgen
Neu:
2. Lehrjahr | |
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5.2 | Vorschläge für Tages- und/oder Wochenkarten auf Basis von österreichischen, regionalen und saisonalen Speisen erstellen. Er/Sie kann insbesondere:
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2. Die Inhalte wurden noch klarer formuliert, um Missverständnisse auszuräumen
Alt:
Herstellung von Suppeneinlagen
Neu:
Der Lehrling kann… | |
1. Lehrjahr | |
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4.7 | klassische österreichische Suppeneinlagen herstellen. |
3. Bei allen Lehrberufen wird nun auch explizit auf die Persönlichkeitsbildung und das Bewusstsein des wirtschaftlichen Umfeldes wert gelegt
Neu:
Der Lehrling kann... | |
1.4 | unter Verwendung von Fachausdrücken zielgruppengerichtete Gespräche mit der Ausbilderin/dem Ausbilder, Vorgesetzten, Kollegen/Kolleginnen, Lieferanten/Lieferantinnen etc. führen. Der Lehrling kann seine Anliegen verständlich vorbringen und tritt dabei selbstbewusst auf. Er/Sie kann insbesondere:
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1.5 | mit Gästen kommunizieren, alltägliche und berufsbezogene Gespräche in Deutsch und Englisch führen. Er/Sie kann insbesondere:
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1.6 | mit Reklamationen fachgerecht umgehen und diese zur Qualitätsentwicklung nutzen. Er/Sie kann insbesondere:
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1.7 | das Ziel und die Inhalte seiner Ausbildung sowie Weiterbildungsmöglichkeiten erklären. Er/Sie kann insbesondere:
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1.8 | auf der Grundlage seiner Rechte und Pflichten als Lehrling agieren. Er/Sie kann insbesondere:
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1.9 | seine/ihre Aufgaben selbstständig, selbstorganisiert, lösungsorientiert und situationsgerecht bearbeiten. Er/Sie kann insbesondere:
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Der Lehrling kann… | |
1.1 | wesentliche Merkmale der Tourismusbranche darstellen. Er/Sie kann insbesondere:
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1.2 | das Leistungsspektrum und die Eckdaten des Lehrbetriebs darstellen. Er/Sie kann insbesondere:
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1.3 | innerhalb der betrieblichen Aufbau- und Ablauforganisation agieren. Er/Sie kann insbesondere:
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