
Berufsgruppe Buchhaltung
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mustervorlage des Fachverbandes Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie
Lesedauer: 1 Minute
12.03.2025
Der Fachverband Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie empfiehlt den Bilanzbuchhalter:innen, Buchhalter:innen und Personalverrechner:innen die Verwendung der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Mediationsregeln und Mediationsklauselndes Vienna International Arbitral Centre verwiesen.
Die Mediationsklausel wurde im Jänner 2025 aus Gründen der Aktualität aus den AGB gestrichen. Alternativ wird beispielsweise auf die AGB Bilanzbuchhaltung
- Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Bilanzbuchhalter:innen
- mit Begleitblatt
- General Terms and Conditions for Certified Management Accountant
- Kompakte Version für Bilanzbuchhalter:innen
AGB Buchhaltung
- Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Buchhalter:innen
- mit Begleitblatt
- General Terms and Conditions for Accountants
- Kompakte Version für Buchhalter:innen
AGB Personalverrechnung
- Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Personalverrechner:innen
- mit Begleitblatt
- General Terms and Conditions for Payroll Accountants
- Kompakte Version für Personalverrechner:innen
AGB Buchhaltung / Personalverrechnung
- Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Buchhalter:innen und Personalverrechner:innen
- mit Begleitblatt
- General Terms and Conditions for Accountants and Payroll for Accountants
- Kompakte Version für Buchhalter:innen und Personalverrechner:innen
Formulare aufgrund der DSGVO
Die AGB und die Beiblätter zu den AGB wurden rechtlich auf Aktualität überprüft und hinsichtlich der DSGVO überarbeitet.
Ergänzende Formulare:
- Mustervereinbarung über eine Auftragsverarbeitung nach Art 28 DSGVO: EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Mustervertrag
- Vollmachtformulare und Musterformular Datenschutzerklärung
siehe auch unter www.ubit.at/dsgvo-bh
Die Übermittlung von AGB auf Rechnungen, Lieferscheinen oder dergleichen ist grundsätzlich wirkungs- und sinnlos.
Individualvereinbarungen – soweit im Streitfall belegbar – gehen AGB immer vor!