Telekommunikations- und Rundfunkunternehmungen, Fachvertretung

Kollektivvertrag für Beschäftigte bei alternativen Telekom-Anbietern

Kollektivvertrags(rahmen)texte, Lohn- und Gehaltstafeln sowie Zusatzinformationen

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Kollektivvertragsabschluss 2024 für Beschäftigte bei alternativen Telekom-Anbietern

Die Verhandlungen standen aufgrund der anhaltend hohen Inflation (rollierende Inflation von 8,7 %) und der entsprechenden Erwartungen auf Seiten der Arbeitnehmervertreter:innen neuerlich unter schwierigen Rahmenbedingungen.

Es ist schließlich gelungen, eine zweistufige Erhöhung zu vereinbaren, in Kombination mit einer (abgabenfreien) Teuerungsprämie und einer Arbeitszeitreduktion auf 38,5 Stunden. So konnte für Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen in den nicht einfachen Verhandlungen ein ausgewogenen Abschluss erreicht werden.

  • Die IST-Gehälter und KV-Mindestgrundgehälter werden zum 1.1.2024 um 4 % und zum 1.10.2024 um 90 Euro brutto erhöht.
  • Bis 31.3.2024 ist eine abgabenfreie Teuerungsprämie in Höhe von 1.500 Euro zu zahlen (Teilzeitbeschäftigte aliquot).
  • Mit 1.10.2024 erfolgt eine Arbeitszeitreduktion auf 38,5 Stunden.
  • Die KV-Zulagen werden um 4 % erhöht.
  • Die Lehrlingseinkommen werden wie folgt für die Lehrjahre 1 – 4 angepasst: 925/1150/1425/1490 Euro plus abgabenfreie Teuerungsprämie in Höhe von 500 Euro

Der Kollektivvertrag tritt mit 1.1.2024 in Kraft.


Hinweis:
Bei dem Inhalt auf dieser Seite handelt es sich um eine Vorabinformation. Sämtliche Änderungen treten erst mit Unterzeichnung des Kollektivvertrags durch die Sozialpartner und entsprechender Hinterlegung beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) in Kraft.


Weitere Infos:

Stand: 11.07.2024