Illustration mehrerer Personen um Tisch sitzend und stehend
© OneLineStock | stock.adobe.com

Information zum Kollektivvertragsabschluss für Arbeitnehmer/innen in Telekom-Unternehmen 2025

Gilt für:
Österreichweit

Eckpunkte des Abschlusses vom 22.11.2024 zum Telekom-KV 2025:

Ausgangsbasis der Verhandlungen war eine rollierende Inflation von 3,5 %.

1. Erhöhung der monatlichen Mindestgrundgehälter

Erhöhung mit Wirkung ab 1.1.2025 um 3,7 % 

KV-Telekom Mindestgrundgehaltstabelle in Euro gültig ab 1. Jänner 2025

QualifikationsstufenVerwendungsgruppen
1234567
Grundstufe€ 1.974,24 € 2.349,59 € 2.689,22 € 3.107,21 € 3.686,04 € 4.710,39 € 5.967,05
3,70 % 3,70 % 3,70 % 3,70 % 3,70 % 3,70 % 3,70 %
Fachstufe € 2.565,48 € 2.942,19 € 3.413,78 € 4.046,28 € 5.191,60 € 6.594,02
3,70 % 3,70 % 3,70 % 3,70 % 3,70 % 3,70 %
Expertenstufe € 2.840,46 € 3.273,57 € 3.809,79 € 4.516,50 € 5.799,33 € 7.369,50
3,70 % 3,70 % 3,70 % 3,70 % 3,70 % 3,70 %

2. Erhöhung der Lehrlingseinkommen

Die Lehrlingseinkommen werden ab 1.1.2025 wie folgt erhöht:

1. Lehrjahr € 9.60,00
2. Lehrjahr € 1.190,00
3. Lehrjahr € 1.480,00
4. Lehrjahr € 1.545,00

3. Erhöhung der KV-Zulagen

Die KV-Zulagen werden ab 1.1.2025 um 3,7% erhöht und lauten wie folgt:

Kollektivvertragliche Zulagen
Sonn-, Feiertags-, Nachtarbeit €  4,43
Rufbereitschaft an Werktagen €  38,53
Rufbereitschaft am Wochenende €  48,96

4. Erhöhung der monatlichen IST-Gehälter

Erhöhung mit Wirkung ab 1. Jänner 2025 um 3,7 % mit einer maximalen Erhöhung um 250 €.

5. Weiteres

  • Verlängerung der Freizeitoption um ein weiteres Jahr bis 31.12.2025.
  • Verlängerung der Sabbatical-Regelung um ein weiteres Jahr bis 31.12.2025.
  • Abfertigung ALT (§ 9): Überarbeitung der Regelung der Abfertigung ALT bei Tod der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers:
    a. Voller Anspruch auf Abfertigung bei unterhaltspflichtigen Kindern, sofern sie Familienbeihilfe beziehen.
    b. Anspruch auf halbe Abfertigung auch für nicht unterhaltspflichtige Witwe/r im Sinne des Gesetzes (maximal 50 %).
  • Jubiläumsurlaub (§ 15): Einmalig zwei zusätzliche Urlaubstage nach dem 30. Jahr der Betriebszugehörigkeit im Sinne des Kollektivvertrages.

6. Inkrafttreten

Der Kollektivvertrag tritt mit 1.1.2025 in Kraft.


Hinweis:
Bei dem Inhalt auf dieser Seite handelt es sich um eine Vorabinformation. Sämtliche Änderungen treten erst mit Unterzeichnung des Kollektivvertrags durch die Sozialpartner und entsprechender Hinterlegung beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) in Kraft.