Sparte Industrie

Paket zur Konjunkturankurbelung

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11.03.2023

Am 7. Juli 2020 hat der österreichische Nationalrat zwei Gesetze beschlossen, die zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise führen sollen: Das Konjunkturstärkungsgesetz 2020 und das Investitionsprämiengesetz. Die Industrie begrüßt diese Gesetze, sieht aber weiterhin auch die Notwendigkeit Maßnahmen zur langfristigen Stärkung des Wirtschaftsstandortes Österreich zu setzen. 

Die Zukunftsfähigkeit eines Wirtschaftsstandortes wird maßgeblich durch die Investitionstätigkeit bestimmt. Investitionen sind nicht nur als vorübergehende Maßnahme der Konjunkturstützung von Bedeutung, sondern sorgen anhaltend für Produktion, Wertschöpfung und Beschäftigung. Aufgrund der Corona-Krise haben Unternehmen – teils aufgrund der Marktlage, teils aus Mangel an finanziellen Mitteln – ihre Investitionstätigkeit vielfach reduziert. Durch eine von der Industrie seit langer Zeit geforderte Investitionsprämie soll die Möglichkeit geschaffen werden, aufgeschobene Investitionen rasch nachzuholen oder künftig geplante Investitionen vorzuziehen.

Das Investitionsprämiengesetz sieht vor, dass für Investitionen im Zeitraum zwischen 1. August 2020 und 28. Februar 2021 eine Investitionsprämie in der Höhe von 7% beantragt werden kann, ausgenommen sind klimaschädliche Investitionen. Für Güter im Zusammenhang mit Digitalisierung, Ökologisierung, Gesundheit/Life Science gilt ein Prämiensatz in der Höhe von 14%.  Die Abwicklung erfolgt über das Austria Wirtschaftsservice (aws), wobei der Finanzierungsrahmen mit insgesamt einer Milliarde Euro begrenzt wurde.

Detailfragen werden erst in Umsetzungsrichtlinien festgelegt, wobei sich die Bundessparte Industrie für material- und technologieneutrale Kriterien bezüglich der „Ökologisierung“ und eine enge Definition der „Klimaschädlichkeit“ einsetzt, um nicht ganze Branchen zu diskriminieren. Wichtig ist auch die Abwicklungs- und Planungssicherheit, damit im Antragszeitraum (1. September 2020 bis 28. Februar 2021) abgegebene Anträge durch entsprechende Förderzusagen auch rasch in tatsächliche Auftragsvergaben münden. 

Positive Einflüsse auf die Investitionstätigkeit wird auch die im Konjunkturstärkungsgesetz 2020 enthaltene Änderung bei den Abschreibungen mit sich bringen: Die degressive Abschreibung bietet eine Alternative zur gegenwärtig linearen Abschreibung und ermöglicht, die Steuerbemessungsgrundlage nach einer getätigten Investition zu vermindern und damit die Liquiditätslage der Unternehmen zu verbessern.

Die degressive Abschreibung hat zu einem unveränderlichen Prozentsatz von höchstens 30% des jeweiligen Restbuchwertes zu erfolgen und kann für jedes Wirtschaftsgut gesondert gewählt werden. Sie ist möglich für Wirtschaftsgüter, die nach dem 30. Juni 2020 angeschafft oder hergestellt wurden. Ein späterer Wechsel von der degressiven zur linearen Abschreibung ist möglich, nicht aber umgekehrt. Bei einzelnen Wirtschaftsgütern ist die Anwendung der degressive Abschreibung nicht erlaubt: Eine dieser Ausnahmen sind Gebäude, bei denen aber zumindest eine beschleunigte lineare Abschreibung ermöglicht wird. Eine andere Ausnahme sind PKW und Kombi (ausgenommen KfZ ohne CO₂-Emissionen), was leider die gerade aus ökologischen Gründen wünschenswerte Flottenerneuerung auf neueste Abgasklassen verzögert.

Abgesehen von den investitionsstärkenden Maßnahmen Investitionsprämie und degressive Abschreibung ist aus Sicht der Industrie insbesondere der Bereich der liquiditätsstärkenden Maßnahmen wichtig: Die zu Beginn der Corona-Krise von den Finanzämtern in der Regel bis 1. Oktober 2020 gewährten Stundungen werden per Gesetz bis zum 15. Jänner 2021 verlängert. Damit wird den Abgabepflichtigen eine neuerliche Antragstellung erspart. Der wohl vielfach im laufenden Jahr zu erwartende Ertragseinbruch soll zudem im Wege des Verlustrücktrages zu einem gewissen Umfang mit Gewinnen aus dem Jahr 2019 und unter bestimmten Voraussetzungen aus dem Jahr 2018 gegengerechnet werden. Detaillierte Regelungen zum Verlustrücktrag werden im Rahmen von Verordnungen erlassen.

Insgesamt wurde ein sinnvolles und praxisgerechtes Konjunkturpaket vorgelegt. Bei allen kurzfristigen Maßnahmen zur Bekämpfung der unmittelbaren Krisenfolgen darf aber nicht übersehen werden, dass gerade in der Phase der Neustrukturierung infolge von Krisen Unternehmen vielfach Grundsatzentscheidungen über Unternehmensstrukturen und Standorte treffen. Daher muss neben dem Augenmerk auf diese (überwiegend) kurzfristigen Maßnahmen auch die Weiterentwicklung des Wirtschaftsstandortes Österreich immer mit bedacht werden. Aus Sicht der Industrie bleiben unter diesem Gesichtspunkt vor allem die Stärkung des Forschungsstandortes durch die Verabschiedung einer neuen Forschungsstrategie mit ausreichend dotierten Fördertöpfen und eine attraktive Senkung der Körperschaftsteuer unveränderte Forderungen.