Menschen mit Behinderung – Novellen im BBG & BEinstG
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In der Nationalratssitzung vom 04.07.2024 wurden folgende Neuerungen beschlossen
Der Nationalrat beschließt verschiedene Verbesserungen für Menschen mit Behinderung (PK0793/04.07.2024) | Parlament Österreich Bundesbehindertengesetz, Behinderteneinstellungsgesetz, Änderung (4116/A) | Parlament Österreich - Behindertenpass: Klarstellung auf Grund divergierender Entscheidungen der Höchstgerichte, dass der Behindertenpass kein Nachweis der Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten ist.
Barrierefreiheitsbeauftragte
Einrichtung von Barrierefreiheitsbeauftragten für Unternehmen, die über 400 Arbeitnehmer:innen beschäftigten (ehrenamtlich Ausübung).
Bundesbehindertenbeirat
Festlegung als Beratungsgremium der gesamten Bundesregierung. Innerhalb dieses Beirates wird eine Kommission eingerichtet. - Monitoringausschuss: Erhöhung des normativ verankerten Zuschusses von € 320.000,- auf € 520.000,-.
Neuausrichtung ÖBR
Förderung an den ÖBR wird normativ verankert.
Behindertenanwalt
Kompetenzerweiterung, Bestellung für eine Dauer von fünf statt vier Jahren;
Errichtung weiterer regionaler Büros.
Integrative Betriebe
Künftig wird auf die Entwicklung, Erhöhung und Wiedergewinnung der Vermittlungsfähigkeit statt der Leistungsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen abgezielt. Klarstellung, dass von IB ausgeführte Tätigkeiten einheitlich als gemeinnützig gemäß §§ 34 ff. BAO gelten.
Beschäftigungspflicht
Verzicht auf eine nachweisliche Zustellung der Benachrichtigung über die Befreiung von der Verzeichnislegung durch Dienstgeber.
Die neuen Bestimmungen treten am Tag nach der Kundmachung im BGBl in Kraft. Die Bestimmungen über den Barrierefreiheitsbeauftragten treten mit 1.1.2025 in Kraft.