Sparte Handel

Mindestbesteuerungsgesetz (MinBestG)

Lesedauer: 1 Minute

06.10.2023

Nach der EU-Richtline 2022/2523 vom 14. Dezember 2022 zur Umsetzung der globalen Mindeststeuer liegt nun der Gesetzesentwurf zur nationalen Umsetzung dieser in Österreich zur Begutachtung vor.

Diese globale Mindestbesteuerung von 15 % betrifft alle Geschäftseinheiten eines Konzerns, der eine Umsatzgrenze von 750 Mio. Euro in mindestens zwei der vergangenen vier Geschäftsjahre erreicht hat.

Das Mindestbesteuerungsgesetz sieht hier auch eine für alle Geschäftseinheiten geltende Berichtspflicht vor: jede Geschäftseinheit eines Konzerns, der die Umsatzschwelle überschreitet, ist verpflichtet, einen Mindeststeuerbericht einzureichen. Um eine Gleichstellung aller Unternehmen zu gewährleisten, ist außerdem vorgesehen, dass die Mindestbesteuerung nicht nur für multinationale Unternehmen, sondern auch für rein nationale Unternehmen, die die Umsatzgrenze überschreiten, gilt.

Ziel der globalen Mindeststeuer ist ein fairerer Wettbewerb.

Der gesamte Gesetzesentwurf zur nationalen Umsetzung der globalen Mindestbesteuerung ist online einsehbar.

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