Ein Stapel Münzen mit einer aufgestellten 1 Euro-Münze vor einer Plastikflasche mit grünem Deckel und einer Grünglasflasche.
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Lebensmittelhandel, Landesgremium

Wissenswertes zum Einwegpfand neu 2025

Wer ab Jänner 2025 Alu-Dosen oder Einweg-Kunststoff verkauft, muss diese auch zurücknehmen.

Lesedauer: 1 Minute

19.03.2024

Inhaltsverzeichnis

    Egal, ob Supermarkt, Bäckerei, Trafik, Schnellimbiss oder Würs­telstand: Wer ab 1. Jänner 2025 in Österreich Getränke in Alu-Dosen oder Einweg-Kunststoff verkauft, muss diese auch zurücknehmen. Dazu informierte der NÖ Lebens­mittelhandel 200 Betriebe im WIFI St. Pölten.  

    Wer muss zurücknehmen?

    Jeder, der Getränke in Dosen oder PET an Letztverbraucher verkauft. Die Rücknahme kann manuell (Sammlung in EWP-Säcken) oder durch einen Einwegpfand-Auto­mat erfolgen. Das Pfand wurde einheitlich mit 25 Cent) festgelegt.

    Automaten-Verkauf:

    Hier müssen die leeren Gebinde nicht zurück­genommen werden, jedoch ein Ausgleichsbeitrag je Gebinde (an Recycling Pfand Österreich) be­zahlt werden. Die Höhe orientiert sich am Aufwand der zusätzlichen Rücknahmen bei anderen Rück­nahmestellen. Ausnahme: Gibt es nachweislich in unmittelbarer Nähe (ca. 300 Meter) des Automa­ten eine Vereinbarung mit einer Rücknahmestelle und wird auf diese deutlich sichtbar verwiesen, entfällt der Ausgleichsbeitrag.

    Online-Handel mit eigenem Lieferdienst:

    Online-Händler, die selber zustellen, müssen eine Rücknahme und Pfanderstattung bei der Lieferung sicherstellen

    Online-Händler durch Versand­dienst:

    Bei Post-, Paket- oder Frachtverkehrsversand ist der Pfandbetrag pro Gebinde einzu­heben sowie ein Ausgleichsbeitrag je Gebinde (an Recycling Pfand Österreich) zu entrichten. 

    Die Höhe orientiert sich am Aufwand der zusätzlichen Rücknahmen bei anderen Rücknahmestellen.

    Händler-/Rücknehmerregistrie­rung ab Juni 2024:

    Allen betrof­fenen Verkaufsstellen wird eine Registrierung unter der Website der Recycling Pfand Österreich ab den Sommermonaten empfohlen. Manuelle Rücknehmer erhalten danach plombierte Sammelsä­cke, die dem jeweiligen Händler eindeutig zugeordnet werden können (gilt nicht für die Automa­tenrücknahme). Nur durch diese Registrierung können auch die ausbezahlten Pfandbeträge rück­überwiesen werden. 

    Mehr Informationen:

    Hier finden Sie die Vortragsfolien zur Infoveranstaltung am 20. Februar 2024 „Das Einwegpfand kommt 2025“:

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