Wissenswertes zum Einwegpfand neu 2025
Wer ab Jänner 2025 Alu-Dosen oder Einweg-Kunststoff verkauft, muss diese auch zurücknehmen.
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Egal, ob Supermarkt, Bäckerei, Trafik, Schnellimbiss oder Würstelstand: Wer ab 1. Jänner 2025 in Österreich Getränke in Alu-Dosen oder Einweg-Kunststoff verkauft, muss diese auch zurücknehmen. Dazu informierte der NÖ Lebensmittelhandel 200 Betriebe im WIFI St. Pölten.
Wer muss zurücknehmen?
Jeder, der Getränke in Dosen oder PET an Letztverbraucher verkauft. Die Rücknahme kann manuell (Sammlung in EWP-Säcken) oder durch einen Einwegpfand-Automat erfolgen. Das Pfand wurde einheitlich mit 25 Cent) festgelegt.
Automaten-Verkauf:
Hier müssen die leeren Gebinde nicht zurückgenommen werden, jedoch ein Ausgleichsbeitrag je Gebinde (an Recycling Pfand Österreich) bezahlt werden. Die Höhe orientiert sich am Aufwand der zusätzlichen Rücknahmen bei anderen Rücknahmestellen. Ausnahme: Gibt es nachweislich in unmittelbarer Nähe (ca. 300 Meter) des Automaten eine Vereinbarung mit einer Rücknahmestelle und wird auf diese deutlich sichtbar verwiesen, entfällt der Ausgleichsbeitrag.
Online-Handel mit eigenem Lieferdienst:
Online-Händler, die selber zustellen, müssen eine Rücknahme und Pfanderstattung bei der Lieferung sicherstellen
Online-Händler durch Versanddienst:
Bei Post-, Paket- oder Frachtverkehrsversand ist der Pfandbetrag pro Gebinde einzuheben sowie ein Ausgleichsbeitrag je Gebinde (an Recycling Pfand Österreich) zu entrichten.
Die Höhe orientiert sich am Aufwand der zusätzlichen Rücknahmen bei anderen Rücknahmestellen.
Händler-/Rücknehmerregistrierung ab Juni 2024:
Allen betroffenen Verkaufsstellen wird eine Registrierung unter der Website der Recycling Pfand Österreich ab den Sommermonaten empfohlen. Manuelle Rücknehmer erhalten danach plombierte Sammelsäcke, die dem jeweiligen Händler eindeutig zugeordnet werden können (gilt nicht für die Automatenrücknahme). Nur durch diese Registrierung können auch die ausbezahlten Pfandbeträge rücküberwiesen werden.
Mehr Informationen:
Hier finden Sie die Vortragsfolien zur Infoveranstaltung am 20. Februar 2024 „Das Einwegpfand kommt 2025“: