Eine Person mit geschlossenen dunklen langen Haaren und rot-weiß gestreiftem T-Shirt trägt weiße Schutzhandschuhe und hält eine Reanimationspuppe während daneben weitere Personen ringsum gespannt zuschauen
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Handel mit Arzneimitteln, Drogerie- und Parfümeriewaren sowie Chemikalien und Farben, Landesgremium

Das Landesgremium fördert Erste-Hilfe-Kurse bis zum 31.12.2024

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25.11.2024

Aufgrund der regen Inanspruchnahme des Unterstützungszuschusses durch das Landesgremium bei der gesetzlich vorgeschriebenen Ersthelferausbildung freuen wir uns, auch heuer erneut dieses Unterstützungspaket für unsere Mitgliedsbetriebe anbieten zu können. Dazu nochmals die Details:

Es besteht für Unternehmen die Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass im Betrieb stets genug Ersthelfer anwesend sind. Die Anzahl der zu bestellenden Ersthelfer hängt von der Anzahl der in der Arbeitsstätte regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer:innen ab, wobei  

  • in Arbeitsstätten mit bis zu 4 Arbeitnehmer:innen die Ersthelfer:innen über eine mindestens 8-stündige Erste-Hilfe Ausbildung verfügen muss

  • in Arbeitsstätten mit mindestens 5 Arbeitnehmer:innen die Ersthelfer:innen über eine 16-stündige Erste-Hilfe Ausbildung nach den vom Roten Kreuz ausgearbeiteten Lehrplänen verfügen muss.

 In beiden Fällen kommt hinzu, dass alle 4 Jahre eine Auffrischung in Höhe von mindestens 8 Stunden oder alle 2 Jahre im Ausmaß von mindestens 4 Stunden zu erfolgen hat.   

  • Wir unterstützen seitens des Landesgremiums des Handels mit Arzneimitteln, Drogerie- und Parfümeriewaren sowie Chemikalien und Farben die Ablegung des notwendigen 16h Kurses bzw. eines notwendigen 8h Kurses oder eines 8h bzw. 4h Auffrischungskurses mit maximalen Förderkosten von 90 EURO pro Betriebsstandort in Niederösterreich.
  • Insgesamt steht seitens des Landesgremiums dafür eine Gesamtfördersumme in Höhe von 7.000 EURO bereit, wobei die Vergabe nach dem Einlangen der Anträge erfolgt, bis das Kontingent erschöpft ist.
  • Diese Unterstützung ist mit 31.12.2024 zeitlich beschränkt, d.h.: die Bestätigungen über den Kursbesuch sind spätestens bis Ende Februar 2025 (28.2.2025) einzureichen.

  • Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Förderung ist auch, dass das ansuchende Mitgliedsunternehmen keinen Umlagenrückstand aufweist, wobei für 2024 vorgeschriebene Umlagen noch unberücksichtigt bleiben.

Bitte übermitteln Sie nach Absolvierung des Kurses die Kopie der Kursbesuchsbestätigung  für jeden einzelnen Mitarbeiter und jede einzelne Mitarbeiterin mit Angabe des jeweiligen Betriebsstandorts gemeinsam mit der Zahlungsbescheinigung unter Angabe Ihrer Kontoverbindungen mittels IBAN-Code an das Landesgremium handel.gremialgruppe5@wknoe.at. Bitte beachten Sie, dass Sie nur mit Vorlage dieser beiden Belege diese Förderung nutzen können.