Sparte Handel

Abgabenänderungsgesetz

Lesedauer: 1 Minute

22.09.2023

Am 16.5.2022 wurde der Begutachtungsentwurf für das Abgabenänderungsgesetz 2022 (AbgÄG 2022) veröffentlicht.

Das AbgÄG 2022 soll verschiedene abgaben- und zollrechtliche Änderungen mit sich bringen, die u.a. Unternehmen entlasten und stärken sollen sowie eine Verwaltungsvereinfachung und Reduzierung der Rechtsbefolgungskosten einführen sollen. Anfang nächster Woche endet die Begutachtungsfrist. 

Die Bundessparte Handel hat sich insbesondere bei folgenden Punkten eingebracht: 

  • USt-Befreiung auf Schutzmasken: Aufgrund der anhaltenden Covid-19-Pandemie wird der Steuersatz von 0 % auf Lieferungen und innergemeinschaftliche Erwerbe von Schutzmasken bis (vorerst) 30.6.2023 verlängert.
  • Steuerbefreiung auf alle Kfz mit CO2-Emissionswert von 0: Es soll eine Ausweitung der Steuerbefreiung auf alle Kfz mit CO2-Emissionswert von 0 im Bereich des KFZ-Steuergesetzes und Versicherungssteuergesetzes erfolgen. Zudem soll eine Nova-Befreiung für leichte vierrädrige Kfz (Klasse L6e) eingeführt werden. Es soll zudem eine neue Besteuerungssystematik bei Wohnmobilen (Anknüpfung an die Motorleistung) eingeführt werden. 
Weitere interessante Artikel
  • Default Veranstaltungsbild Artikelseite mit grafischen Elementen
    Jetzt anmelden! Webinar: Erstcheck für Ihren rechtssicheren Onlineshop
    Weiterlesen
  • Default Veranstaltungsbild Artikelseite mit grafischen Elementen
    VAT in the Digital Age (ViDA) – die digitale Zukunft der Umsatzsteuer
    Weiterlesen