Sparte Handel

Informationen zum Energiekostenzuschuss

Lesedauer: 1 Minute

22.09.2023

In Zeiten hoher Energiekosten, die unsere Betriebe in Österreich unter Druck setzen, sind Unterstützungsleistungen besonders wichtig. Mit dem Energiekostenzuschuss steht den Betrieben jetzt eine solche Leistung zur Verfügung. Dieser kann seit dem 29. November 2022 beantragt werden.

Webinar zum Energiekostenzuschuss

Um auf die Details der Beantragung näher einzugehen und häufig gestellte Fragen zu beantworten, wurde am 2. Dezember 2022 ein weiteres Energiekostenzuschuss-Webinar veranstaltet. Hier kann das gesamte Webinar und die Präsentationsunterlagen abgerufen werden.

Nachfrist für die Voranmeldung

Bundesminister Kocher hat eine Nachfrist für die Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss angekündigt: Betriebe, die sich noch nicht vorangemeldet haben, werden von 16. bis 20. Jänner noch einmal die Möglichkeit haben die Voranmeldung vorzunehmen.

Planung eines weiteren Energiekostenzuschusses

Am 11.12.2022 kündigte der Bundeskanzler Karl Nehammer einen weiteren Energiekostenzuschuss für Unternehmen an. Derzeit wird die Maßnahme zwischen Finanz-, Wirtschafts- und Infrastrukturministerium verhandelt und wird voraussichtlich noch vor Weihnachten vorliegen. Wir werden uns dafür einsetzten, dass dieser Energiekostenzuschuss den laut EU-Recht möglichen Rahmen maximal ausschöpft.

Weitere interessante Artikel
  • Default Veranstaltungsbild Artikelseite mit grafischen Elementen
    Energiekostenpauschale für Kleinstunternehmer: voraussichtlich ab Mitte Mai für das Jahr 2022 zu beantragen
    Weiterlesen
  • Default Veranstaltungsbild Artikelseite mit grafischen Elementen
    Richtlinienvorschlag "Mehrwertsteuervorschriften für das digitale Zeitalter"
    Weiterlesen