Liste der zugelassenen Fleischbetriebe und Informationen zu Exporten
Innergemeinschaftlicher Handel, Exporte in Drittstaaten, Ein- und Durchfuhr von Fleisch und Fleischwaren
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Das Verbringen von Tieren und verschiedenen Waren tierischen Ursprungs aus Österreich in andere Staaten und aus anderen Staaten nach Österreich ist genauen Regeln unterworfen.
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen dem Innergemeinschaftichen Handel (innerhalb der Europäischen Union) und dem Export in Drittstaaten sowie der Ein- und Durchfuhr.
Betriebslisten für Österreich
Liste der zugelassenen Lebensmittelbetriebe; Liste der zugelassenen Betriebe für lebende Tiere, Bruteier, Samen, Ova und Embryonen sowie tierische Nebenprodukte; Liste der Nationalen Referenzlaboratorien; Liste der Meldestellen an das Veterinärinformationssystem (VIS)
Innergemeinschaftlicher Handel
Informationen für das Verbringen und den Handel innerhalb der Europäischen Union
Exporte in Drittstaaten
Länderspezifisch zugeordnete Listen von Exportbetrieben und Formulare von Exportzertifikaten des betreffenden Drittstaates.
Ein- und Durchfuhr in die Mitgliedstaaten der EU einschließlich in die Schweiz und nach Norwegen.