Kunsthandwerke, Landesinnung

Werde Teil der Berufsgruppe der Kunsthandwerker:innen

Tipps und Empfehlungen der Berufsgruppe

Lesedauer: 4 Minuten

04.10.2023

Auf dieser Seite finden sich nützliche Informationen, die auf dem Weg in die Selbständigkeit helfen!

Flyer mit hilfreichen Erstinformationen für einen erfolgreichen Start

Allgemeine Information, die im Rahmen einer Unternehmensgründung hilfreich sind:

Bei Fragen stehen die Landesinnungen sehr gerne zur Verfügung.

Erste Schritte am Weg in die Selbstständigkeit

Jedes Unternehmen braucht noch vor Arbeitsbeginn eine Gewerbeberechtigung, welche die Gewerbebehörde kostenlos ausstellt. Das Gründerservice übermittelt auf Wunsch die nötigen Unterlagen direkt auf elektronischem Weg an die zuständige Stelle.

Der Gewerbewortlaut für die Tätigkeit der Berufsgruppe der Kunsthandwerker:innen lautet:

Erzeugung von kunstgewerblichen Zier- und Schmuckgegenständen aus unedlen Metallen, Draht, Gips, Beton, Holz, Horn, Kunststoff, Leder, Textilen Materialien, Stroh, Papier und Glaselementen, Gemüse und Obst sowie durch Fädeln von Edelsteinen, Silber-, Glas-, Kunststoff- und Filzelementen und das Bemalen und das Verzieren von Holz, Keramik, Porzellan, Glas, Seide, Textilien, Billetts und Wachswaren.

Das ist ein „freies Gewerbe” und benötigt bei der Gewerbeanmeldung keinen Befähigungsnachweis.

Voraussetzungen für die Erlangung einer Gewerbeberechtigung

  • Eigenberechtigung (Vollendung des 18. Lebensjahres, keine Sachwalterschaft);
  • die Staatsangehörigkeit zu einem Mitgliedsstaat der EU oder eines anderen Vertragsstaates des EWR oder Vorliegen eines fremdenrechtlichen Aufenthaltstitels zur Ausübung des Gewerbes
  • Fehlen von Ausschlussgründen.

Gewerbeanmeldung - wie kommt man zur Gewerbeberechtigung?

  • Eine Gewerbeberechtigung wird durch formlose Anmeldung bei der zuständigen Gewerbebehörde erlangt, wenn dabei alle Voraussetzungen nachgewiesen werden.
  • In der Praxis sollte zuerst die Wirtschaftskammer (Bezirks- bzw. Regionalstelle) kontaktiert werden. Diese Stellen stehen Ihnen mit Beratung, welche Berechtigung zutreffend ist, sowie bei Neugründungen bzw. Betriebsübergaben mit der Ausstellung einer NeuföG-Bestätigung zur Verfügung. In den meisten Fällen kann die Wirtschaftskammer die Gewerbeanmeldung für Sie elektronisch durchführen.

Gewerbeanmeldung bei Einzelunternehmern

Die Gewerbeanmeldung hat die genaue Bezeichnung des Gewerbes und den in Aussicht genommenen Standort zu enthalten.

Weiters hat ein Einzelunternehmer folgende Urkunden vorzulegen:

  • Gültiger Reisepass oder Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis bzw. zur Gewerbeausübung erforderlicher Aufenthaltstitel bei Drittstaatsangehörigen
  • Heiratsurkunde (nur, wenn der aktuelle Name vom Geburtsnamen abweicht)
  • Meldebestätigung, wenn kein Wohnsitz im Inland vorliegt
    Wenn die entsprechenden Stammdaten bereits im Gewerberegister eingetragen sind, muss der Anmelder die Unterlagen nicht nochmals vorlegen.

Das Gründerservice der Wirtschaftskammern bietet Unternehmensgründern, Betriebsnachfolgern und Franchise-Nehmern professionelle Unterstützung beim Start ins Unternehmertum.

Das Gründer-Portal bietet generelle Informationen, die für eine Unternehmensgründung benötigt werden. Da aber jede Gründung individuelle Anforderungen mit sich bringen kann, ist eine persönliche Beratung in unseren Gründerservice-Stellen unbedingt zu empfehlen.    

Sozialversicherung

Als Selbständiger ist man verpflichtet Unfall-, Kranken- und Pensionsversicherung zu bezahlen.

Es besteht die Möglichkeit, Beiträge zu reduzieren oder komplett auszusetzen. Welche Variante passend ist, wird am besten bei einer Beratung durch die SVS (Sozialversicherung der Selbständigen) abgeklärt.

DSGVO

Rund um das Thema Datenschutz gibt es viel zu wissen und zu beachten.

Die Datenschutz-Grundverordnung ist am 25. Mai 2018 in Geltung getreten. Alle Datenverarbeitungen müssen dieser Rechtslage entsprechen.

Kleinunternehmerregelung

Kleinunternehmer bis zu einem Jahresumsatz von € 35.000 sind unecht umsatzsteuerbefreit. Das bedeutet, sie müssen keine Umsatzsteuer an das Finanzamt bezahlen, dürfen sich aber auch keine Vorsteuer abziehen.

Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID-Nummer)

Die UID-Nummer ist eine spezielle Registrierungsnummer, die der Identifikation gegenüber anderen Unternehmen dient und die Unternehmen im Zuge der Vergabe der Steuernummer vom zuständigen Finanzamt zugeteilt wird. 

Umsatzsteuerbefreiten Kleinunternehmern teilt das Finanzamt eine UID-Nummer nur auf Antrag zu. Das Antragsformular U 15 kann man auf der Homepage des BMF abrufen. Auf dem Formular muss glaubhaft gemacht werden, warum eine UID-Nummer gebraucht wird. Ein Grund dafür kann sein, dass die Erwerbsschwelle/ Leistungsschwelle von 11.000,--€ überschritten wurde.

Registrierkassenpflicht

Seit 2016 gilt die Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht für Bareinnahmen. Betriebe sind zur Verwendung einer Registrierkasse verpflichtet, wenn ihre Jahresumsätze 15.000 € und ihre Barumsätze 7.500 € überschreiten. Ausnahmen sind für bestimmte Unternehmensarten und Umsätze möglich.

Seit 1.4.2017 müssen Registrierkassen zusätzlich über einen Manipulationsschutz verfügen.

Erweitere Dein Wissen

Nutze das umfangreiche kostenlosen Seminarangebot:

Newsletter

Die Landesinnungen und Landeskammern informieren aktive Mitglieder Informationen über gesetzliche Änderung im Zusammenhang mit dem jeweiligen Gewerbe, geplante Aktionen, (Online-) Workshops, Events und Vergünstigungen mit Newslettern.

Sollte sich die E-Mailadresse ändern, bitte auch die Landesinnung informieren!

Preise richtig kalkulieren

Das KMU Service der Wirtschaftskammer Österreich hat ein einfaches Werkzeug entwickelt, mit dem vor allem Ein-Personen-Unternehmen und Kleinstunternehmen die betriebswirtschaftlichen Parameter ihres Unternehmens laufend überprüfen können.

Auch folgende Position müssen bei der Preiskalkulation unter anderem berücksichtigt werden:

  • Material
  • Maschinenabnutzung
  • Werkzeug Anschaffungskosten
  • Werbepauschale
  • Arbeitszeit (Produktion, Wissen, Verkaufstätigkeit, Lieferung, u.v.m.)
  • Nutzung von Maschinen und Geräten,
  • Gebühren für Verkaufsflächen und Geschäftsräume
  • Anmietung von zusätzlichen Arbeits- und Lagerräumen
  • Versicherungen (Gewerbe-Bündelversicherung)

Wie vermarkte ich mich und meine Produkte?

Als Kunsthandwerker:in hat man viele Vertriebsmöglichkeiten!

  • Märkte und spezielle Kunsthandwerksmärkte (regional, anlassbezogen)
    Wo finden Märkte statt und wie erfährst Du davon?
    • Marktkalender (online)
    • Austausch mit anderen Ausstellern
    • Gemeinde
    • Landesberufsgruppe (organisieren auch selbst Märkte)
    • Soziale Medien - div. Foren
    • Vereine
    • Veranstaltungen der WKO
  • Conceptstores
  • Mietregalgeschäfte
  • Shop in Shop
  • Pop-up Stores
  • Gemeindeinitiativen
  • Co-Working, offene Ateliers
  • eigener Webshop
  • Online-Verkaufsplattformen
  • B2B

Die Wirtschaftskammer - Deine Interessensvertretung

  • BI Kunsthandwerke

Als Unternehmer ist man automatisch Mitglied der Wirtschaftskammer und kann sämtliche Angebote, Förderungen und Weiterbildungen der Wirtschaftskammer nutzen.

Jedes Jahr findet in jedem Bundesland die Fachgruppentagung , bei der auch die Höhe der Grundumlage beschlossen wird. Teilnehmen und mitgestalten ist jedem Mitglied möglich!

Alle fünf Jahre werden die Vertreter unterschiedlicher Fraktionen der Fachgruppen bei den Wirtschaftskammerwahlen gewählt.

Gemeinsam sind wir stark!

Zu der Fachgruppe der Kunsthandwerke gehören neben uns Kunsthandwerker:innen auch die Musikinstrumentenerzeuger:innen, die Gold- und Silberschmied:innen, die Buchbinder:innen und die Uhrmacher:innen.

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