Fortbildungsförderaktion der Landesinnung der Gesundheitsberufe NÖ 2024
für Augenoptiker, Kontaktlinsenoptiker und Hörakustiker aus Niederösterreich
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Holen Sie sich einen Teil Ihrer Seminarkosten zurück. Die Landesinnung fördert unbürokratisch Ihre individuellen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen und hofft, dass damit ein kleiner Impuls in Richtung direkter Wirtschaftsförderung für unsere Mitglieder gesetzt werden kann.
Ab 01. Jänner 2023 werden fachspezifische Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen der Mitglieder und deren Mitarbeiter in Form eines Kostenzuschusses von 50 % des Nettokursbeitrages (ohne Fahrtkosten, Übernachtungskosten,...) bis maximal € 300,- pro Kurs und Teilnehmer gefördert. Unter einer fachspezifischen Weiterbildung verstehen sich ausschließlich branchenbezogene Kurse.
Fortbildungshöhe bzw. Fortbildungsbedingungen:
- Gefördert werden nur Maßnahmen, die von Mitgliedern (bzw. deren Mitarbeitern) der Landesinnung der Gesundheitsberufe mit einer Gewerbeberechtigung Augenoptiker oder Kontaktlinsenoptiker oder Hörakustiker getätigt werden und in einem unmittelbaren und erkennbaren Zusammenhang mit dem Gewerbe stehen. Im Zweifelsfall, ob eine Veranstaltung im Sinne einer branchenbezogenen Aus- und Weiterbildung zu werten ist, empfehlen wir eine Vorabklärung bei der Landesinnung der Gesundheitsberufe Niederösterreich.
- Die Fortbildungsförderaktion gilt für alle ab dem 01. Jänner 2024 bis 31. Dezember 2024 durchgeführten Maßnahmen. Der Fortbildungsantrag muss bis spätestens 31. Dezember 2024 in der Landesinnung eingegangen sein.
- Die maximale Förderhöhe beträgt für 2024 insgesamt max. € 1.500,- pro Betrieb (inkl. aller Filialbetriebe).
Nicht förderbar
- Grundausbildungen (Lehrabschlussprüfungen oder Meisterprüfungen) sowie allgemeine Ausbildungen (z.B. Sprachkurse, Verkaufsseminare, Führungskräfteseminare, Rhetorikseminare, …).
- Fortbildungen, die von der Innung selbst organisiert und ausgeschrieben werden, da diese Kurse bereits zu einem von der Innung geförderten Preis den Mitgliedern angeboten werden.
- Nicht gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen für Lehrlinge, da diese bereits durch die bestehende Lehrbetriebsförderung mit 75% gefördert werden.
Förderantrag
Zur Erlangung dieser Förderung ist ein formloser Antrag (unter Bekanntgabe Ihrer Bankverbindung) samt Kopien der Rechnung, der Zahlungsbestätigung und der Teilnahmebestätigung an die Landesinnung zu richten.
Sind die zur Verfügung stehenden Fortbildungsmittel bereits vor dem 31.12.2024 ausgeschöpft, können keine weiteren Fortbildungen mehr gewährt werden. Die Fortbildungen werden nach der Reihenfolge ihres Einlangens in der Innung vergeben.
Für weitere Fragen zur Fortbildungsförderaktion und zur Abklärung der Förderbarkeit steht Ihnen das Büro der Landesinnung gerne zur Verfügung.