Collage: Hände, die Schulterblatt liegender Person massieren, Fuß mit rotlackierten Nägeln mit massierenden Händen, Overlay Orchideenblüten; Person nimmt bei anderer Person Gesichtsbehandlung vor, verschiedene Kosmetika, Person tätowiert andere Person
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Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure, Landesinnung

Betriebshaftpflichtversicherung

für Mitglieder der Landesinnung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure Niederösterreich

Lesedauer: 1 Minute

Inhaltsverzeichnis

    Die Betriebshaftpflichtversicherung gilt automatisch für alle aktiven Mitglieder der Landesinnung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure (auch Heilmasseure). 

    Ausnahmen: Permanent Make-Up, Microblading, Tätowieren und Piercen! 

    Jene Betriebe, die über eine Berechtigung für Permanent Make-Up oder Microblading verfügen, können sich ebenfalls günstig über die Innungshaftpflichtversicherung versichern lassen. Allerdings ist hier die Bekanntgabe bei der Innung und die Überweisung einer Zusatzprämie in der Höhe von € 15,-- pro Jahr erforderlich. 

    Auch die Piercer und Tätowierer sind aus der Innungshaftpflichtversicherung ausgenommen, können sich jedoch ebenfalls günstig über diese versichern. Erforderlich ist hier ebenso die Bekanntgabe bei der Innung sowie die Überweisung einer Zusatzprämie in der Höhe von € 125,- jährlich. 

    Bei versicherungstechnischen Detailfragen steht Ihnen unsere Kundenbetreuerin Margit Aigelsreiter - 0664/523 1487, margit.aigelsreiter@versfinanz.at - gerne zur Verfügung.

    Stand: 09.03.2021

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