Wirtschaftsförderung(en) der Gemeinde Viehdorf

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Inhaltsverzeichnis

    Investitionsförderung

    Aktivierungspflichtige bauliche und maschinelle Investitionen,
    ausgenommen behördlich zugelassene Kraftfahrzeuge mit einer Nutzlast bis 3,5 Tonnen.
    Ablösezahlung bei einer Betriebsübernahme zum Zwecke der Existenzgründung.

    Ausmaß der Förderung

    Einmaliger Zuschuss für das Kalenderjahr der Investition. Gefördert werden bis zu 3 %
    der Investitionen.
    Die finanzielle Förderung kann Betrieben mit dem Hauptstandort in Viehdorf und die
    gleichzeitig in Viehdorf Kommunalsteuer entrichten in der Höhe von maximal 30 % der
    first- und ordnungsgemäß entrichteten Kommunalsteuer des betreffenden Kalenderjahres
    gemäß diesen Richtlinien gewährt werden.

    EPU und Kleinunternehmerförderung bis 5 Arbeitskräfte:

    Aktivierungspflichtige bauliche und maschinelle Investitionen, ausgenommen behördlich
    zugelassene Kraftfahrzeuge mit einer Nutzlast bis 3,5 Tonnen.
    Ablösezahlung bei einer Betriebsübernahme zum Zwecke der Existenzgründung.

    Ausmaß der Förderung

    Zinsenzuschuss in der Höhe von 1 % für ein Darlehen bis zu € 15.000,-- und einer
    Laufzeit von 5 Jahren. Gefördert werden Betriebe von natürlichen Personen mit maximal
    5 Arbeitskräften. Die Förderung kann nur alle 5 Jahre in Anspruch genommen werden.

    Lehrlingsförderung

    Ausmaß der Förderung

    Gefördert wird die Weiterbildung außerhalb der Lehrbetriebe in Form von Kursen oder
    Schulbesuchen zur Erlangung der Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura).
    € 200,-- pro gemeldetem Lehrling.

    Trotz sorgfältigster Recherche erfolgen die Angaben ohne Gewähr.

    Stand: 19.02.2024

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