Wirtschaftsförderung(en) der Gemeinde Aschbach-Markt
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Gegenstand der Förderung
Schaffung von Arbeitsplätzen, Anschaffung von Maschinen, Geräten und Werkzeugen, Modernisierung von Geschäfts- und Betriebsräumen durch Zu- oder Umbauten, Renovierung oder Verbesserung des Gewerbebetriebes, Ankauf von Betriebsmitteln, Neugestaltung von Geschäftsportalen, die der Verschönerung des Ortsbildes dienen
Förderungswerber
Betriebe des Gewerbes, des Handels und des Fremdenverkehrs von physischen und juristischen Personen, die A) ihre Betriebsstätte in Aschbach haben und deren Gesamtumsatz € 7,270.000,00 Mill. und der Gewinn € 65.405,55 aus dem Betrieb nicht übersteigt,
B) eine Betriebsstätte errichten und höchstens 40 Arbeitnehmer beschäftigen,
C) Betriebe mit mindestens 2 Arbeitnehmern – außer dem Inhaber und Familienangehörige,
D) Betriebe über 40 Beschäftigte und € 7,270.000,00 Mill. Umsatz werden
gesondert behandelt
Ausmaß der Förderung
Gewährung eines Zinsenzuschusses im Ausmaß von 3 %. Laufzeit der Kredite 10 bzw. 5 Jahre, die geförderten Kredite dürfen pro Ansuchen 80 % des Investitionsaufwandes, höchstens jedoch € 43.604,-- betragen.
Ansprechpartner
Gemeinde Aschbach-Markt, 07476/77321-0
Stand: Mai 2024
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